Pony statt Wildschwein erschossen - Jäger verliert Waffenschein

Berlin (dpa). Ein Berliner Jäger hat ein Pony mit einem Wildschwein verwechselt - jetzt verliert der Schütze seinen Waffenschein. Das hat das Verwaltungsgericht in Berlin am Dienstag in einem Eilverfahren entschieden.

Der 64 Jahre alte Jäger hatte an einem Abend im August 2012 ein Pony erschossen, das auf einer großen Koppel nördlich von Oranienburg stand.

Er dachte, das Tier sei ein Wildschwein. Zudem argumentierte der Jäger, es sei bereits dunkel gewesen, und ein einziger Fehlschuss könne seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht infrage stellen. Das Verwaltungsgericht sah das anders und bestätigte die erste Entscheidung der Waffenbehörde, die der Jäger angefochten hatte.

Es gehöre zu den „elementaren Verhaltensregeln des Gebrauchs von Schusswaffen bei der Jagd, dass der Jäger einen Schuss auf Wild nur dann abgeben dürfe, wenn er sich über das Tier, auf das er schieße, vergewissert habe“, entschied das Verwaltungsgericht. Der Jäger müsse das Tier vor dem Schuss „nach seiner Art, eventuell auch nach Alter, Geschlecht und Körperzustand“ bestimmen.

Zudem hätte der Jäger damit rechnen müssen, dass er in seinem Jagdbereich, der in der Nähe eines Pferdehofes liegt, auch einem Pony begegnen könne. Auf eine schlechte Sicht in der hereinbrechenden Dunkelheit kann er sich laut Gericht nicht berufen - dann hätte er ohnehin nicht schießen dürfen.

Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.