Urteil Prozess gegen Polizisten: Frau bei Kontrolle Nase gebrochen
41-Jährige war gegen die Einbahnstraße gefahren und hielt den Polizisten fest. Der Beamte wurde am DieFnstag freigesprochen.
Düsseldorf. Gegen die Einbahnstraße war eine 41-Jährige im Oktober vor zwei Jahren gefahren. Ein Motorradpolizist stoppte die Frau und wollte ihr ein Knöllchen von 20 Euro verpassen. Daraus entwickelte sich ein heftiges Wortgefecht. Am Ende hatte die Frau eine gebrochene Nase. Dienstag wurde der 55 Jahre alte Beamte vom Düsseldorfer Amtsgericht vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen.
Mit drei Kindern im Auto war die 41-Jährige im Düsseldorfer Süden unterwegs, als sie von dem Polizisten angehalten wurde, der sich bisher noch nie etwas hatte zu Schulden kommen lassen. Doch die Dame war wenig einsichtig und räumte auch in der Verhandlung ein, dass sie die 20 Euro nicht bezahlen wollte. „Sie war hysterisch. Sie wollte nicht zuhören und schrie mich an“, schilderte der 55-Jährige das Geschehen. Um weitere Diskussionen zu vermeiden, wollte der Polizist weiterfahren.
Der Angeklagte setzte sich auf sein 250 Kilogramm schweres Dienstmotorrad und wollte gerade starten — da wurde er von der Frau festgehalten. Wie der Polizist erklärte, hätte er fast das Gleichgewicht verloren und wäre mit der Maschine auf die 41-Jährige gestürzt. In Notwehr habe er einen so genannten Schockschlag eingesetzt, den man im Rahmen der Polizeiausbildung lernt. Mit der flachen Hand habe er der Autofahrerin im Gesicht berührt.
Zunächst war nur eine Rötung zu sehen, doch beim Arzt stellte sich heraus, dass die Nase leicht gebrochen war. Die 41-Jährige hatte ausgesagt, dass sie nur mit dem Beamten reden wollte. Sie habe ihre Hand auf seinen Oberarm gelegt, aber nicht gezogen.
Mehrere Zeugen, die den Vorfall beobachte hatten, zeigten Verständnis für den Polizisten, weil die Autofahrerin völlig außer sich gewesen sei. Ein 27-jähriger Vertriebsmitarbeiter sagte aus, dass der Angeklagte mit der Faust geschlagen habe. Allerdings befand sich der Zeuge angeblich rund 100 Meter vom Taport entfernt.
Am Ende plädierte sogar die Staatsanwaltschaft für einen Freispruch, weil eine Körperverletzung nicht nachzuweisen war. Dem schloss sich die Amtsrichterin an. Die 41-Jährige bekommt darum auch kein Schmerzensgeld und muss die Kosten für ihren Anwalt selbst bezahlen.