Prozess: Krebs-OP nur gegen Spende

Der Witwer einer Krefelderin fordert von Star-Chirurgen 11500 Euro zurück.

Düsseldorf/Krefeld. Es war für sie die letzte Hoffnung: Mit einem lebensbedrohlichen Krebstumor in der Leber hatte sich eine 54-jährige Frau aus Krefeld im Jahr 2001 in die Hände des Essener Medizin-Professors Christoph Broelsch (62) begeben. Der Star-Operateur der Essener Uniklinik, der als Koryphäe auf dem Gebiet der Transplantation gilt, verlangte von ihr 11500 Euro. Die Patientin zahlte und legte sich unter das Messer - und starb dennoch wenig später. Ihr Witwer verlangt nun vor einer Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts das Geld zurück.

Die Frau war nur eine von vielen, die dem renommierten Ex-Chefarzt eine vierstellige Summe für eine Behandlung zahlten. Die Essener Staatsanwaltschaft wirft ihm Betrug, Erpressung von Patienten, Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung in mehr als 80 Fällen vor. "Die Ermittlungen dauern noch an", sagt Angelika Matthiesen, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Inzwischen ist der 62-Jährige vom Dienst suspendiert.

Broelsch soll Kassenpatienten in zahlreichen Fällen angeboten haben, sie wie Privatpatienten bevorzugt zu behandeln und zügig zu operieren - wenn sie eine "Mindestspende" auf das "Spendenkonto Leberforschung" der Uniklinik Essen zahlen. "Er hat die Zahlung später als freiwillige Spende für chinesische Gastärzte deklariert", sagte gestern Herbert Huppertz, Rechtsanwalt der verstorbenen Krefelderin. Auch die Überweisungen der übrigen geschädigten Patienten oder deren Angehöriger seien auf ein Klinikkonto als Spende eingegangen, erklärte Staatsanwältin Matthiesen. Die weitere Verwendung der Gelder werde derzeit geprüft.

Die Frau hatte sich vor ihrer Behandlung durch Broelsch bereits in einer Krefelder Klinik untersuchen lassen. Ein Teil ihrer tumorbefallenen Leber wurde dort entfernt, außerdem eine Chemotherapie durchgeführt. Die Krefelder Ärzte machten der Frau wenig Hoffnung, jemals wieder gesund zu werden. Erst Christoph Broelsch soll Heilung versprochen haben. "Wenn ich Sie nicht operiere, haben Sie nur noch anderthalb Jahre zu leben", soll er ihr gesagt haben. Bittere Ironie der Geschichte: Wenige Tage nach der OP starb die Frau.

Die Zahlung der 11500 Euro war sogar schriftlich festgehalten worden. Anschließend sei sogar eine offizielle Rechnung ausgestellt worden - unterschrieben von Broelsch und seiner Oberärztin. "Er hat seine Erpressung durch eine schriftliche Vereinbarung abgesichert", sagte Huppertz. "Da dadurch alles einen offiziellen Charakter hatte, ist das Ehepaar gar nicht auf die Idee gekommen, dass an der Sache etwas faul war." Erst als die Medien im vergangenen Jahr über den Skandal berichteten, hätten sie Klage eingereicht. Broelschs Anwalt betonte, dass es sich bei der Zahlung der 54-Jährigen nicht um ein Honorar, sondern um eine freiwillige Spende gehandelt habe.

Das Landgericht bescheinigte der Klage des Witwers gestern jedoch nur geringe Erfolgschancen: Da die Zahlungen bereits im Jahr 2001 erfolgt seien, stehe nun das Problem der Verjährung im Raum. Eine endgültige Entscheidung will die Kammer Anfang Februar verkünden.