Prozess um Schmerzensgeld wegen kaputter Zugtoilette
Trier (dpa) - Um Schmerzensgeld für eine Bahnreisende wegen einer kaputten Zugtoilette geht es heute in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Trier.
Die Frau hatte die Bahn auf Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro verklagt, weil in einer Regionalbahn von Koblenz nach Trier die einzige Toilette im Zug defekt war. Fast zwei Stunden habe sie bei der Fahrt im Oktober 2014 ihren Harndrang unterdrücken müssen, was ihr Schmerzen bereitet habe.
Das Amtsgericht Trier hatte die Deutsche Bahn Regio AG im Juli vergangenen Jahres zu 200 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Sie habe sich einer Pflichtverletzung schuldig gemacht, hieß es im Urteil. Die Bahn will aber nicht zahlen und hat Berufung eingelegt.
Sie ist der Ansicht, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine Toilette in einem Nahverkehrszug gibt. Eine Urteilsverkündung werde es am Freitag voraussichtlich noch nicht geben, sagte ein Gerichtssprecher.