Justiz Prozess um Tankstellen-Mord: Verteidigung fordert weiteres Gutachten

Der Gerichtsprozess gegen einen 50-Jährigen, der einen Mann an einer Tankstelle getötet haben soll, ist fortgesetzt worden. Die Tat ereignete sich vor einem Jahr.

Der 50-Jährige muss sich vor Gericht verantworten.

Foto: David-Wolfgang Ebener

Nach mehrwöchiger Unterbrechung ist der Prozess um den tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter im Streit um die Corona-Maskenpflicht am Montag fortgesetzt worden. Das Landgericht Bad Kreuznach wies zunächst den Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den psychiatrischen Gutachter zurück. Der Gutachter hatte dem 50 Jahre alten Angeklagten trotz dessen Alkoholisierung bei der Tat eine volle Schuldfähigkeit attestiert.

Der Befangenheitsantrag sei unbegründet, die Verteidigung habe darin Aussagen des Sachverständigen verkürzt wiedergegeben, erklärte das Gericht. Es sei keine Voreingenommenheit des Experten feststellbar. Die Verteidigung beantragte anschließend ein weiteres Sachverständigengutachten zur Schuldfähigkeit einzuholen.

Es geht dabei um den Vorwurf, dass die Auswirkungen des Suizides des Vaters des Angeklagten, der sich rund eineinhalb Jahre vor der Tat an der Tankstelle ereignet hatte, auf die Steuerungsfähigkeit des 50-Jährigen und eine mögliche Anpassungsstörung in dem bisherigen Gutachten nicht hinreichend berücksichtigt worden seien. Der Vater hatte bei seiner Selbsttötung auch auf die Mutter des Angeklagten geschossen und sie dabei schwer verletzt.

Die Tat am 18. September 2021 an einer Tankstelle in Idar-Oberstein (Landkreis Birkenfeld) hatte bundesweit für Aufsehen und Entsetzen gesorgt. Der 50 Jahre alte Deutsche hat vor Gericht den tödlichen Schuss auf den 20 Jahre alten Kassierer eingeräumt und gesagt, er könne sich die Tat bis heute nicht erklären. Ihm wird Mord vorgeworfen.

(dpa)