Prozess um Tod eines Münchners an A9 wird neu aufgerollt

Karlsruhe (dpa) - Der Prozess um den grausamen Tod eines an der Autobahn Berlin-München (A9) überfallenen Informatikers muss erneut verhandelt werden.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hob in Karlsruhe ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) auf und verwies es an eine andere Kammer zurück. Die höchsten deutschen Strafrichter rügten unter anderem, dass das Landgericht nicht berücksichtigt habe, dass die Täter den Tod ihres Opfers in Kauf genommen haben könnten. Geklärt werden muss auch, wer von den Tätern konkret die tödliche Gewalt ausübte.

Fünf Männer hatten den 39-jährigen Münchner am 9. Januar 2012 auf einem Autobahnrastplatz in Sachsen-Anhalt überfallen, verschleppt und schwer misshandelt. Der Mann starb nach langem Martyrium in seinem Transporter. Seine Leiche wurde erst sechs Tage später, am 15. Januar 2012, gefunden.

Das Landgericht Dessau-Roßlau verurteilte die Täter 2014 zu hohen Haftstrafen, sah aber keine Tötungsabsicht. Dagegen ging die Familie des Opfers in Revision. Sie wollte eine Verurteilung wegen Mordes erreichen. Auch die Verteidiger der Angeklagten legten Revision ein; sie wollten die Männer milder bestraft sehen (Az.: 4 StR 72/15).

Vor dem BGH ist die Revision der Familie vollends erfolgreich gewesen, die von vier der fünf Angeklagten insofern, als dass die genaue Tatbeteiligung neu geprüft werden muss. Bestand hat das Landgerichtsurteil nur im Fall eines Angeklagten, der nicht am Gewaltexzess beteiligt gewesen sein soll.