Landgericht Bremen Prozess um totgeprügelten Jungen beginnt mit viel Polizei
Bremen (dpa) - Unter verstärktem Polizeischutz hat heute der Prozess wegen des Prügeltods eines 15-Jährigen in der Silvesternacht in Bremen begonnen. Die Verhandlung vor dem Landgericht gegen drei Angeklagte im Alter von 35, 24 und 16 Jahren mit rund 80 Minuten Verzögerung.
Dies lag an dem hohen Zuschauerandrang und intensiven Personenkontrollen. Knapp 50 Besucher verfolgten den Prozessauftakt, 20 weitere wurden aus Platzgründen nicht mehr in den Saal gelassen, wie ein Polizist sagte. Ihm zufolge waren unter den Zuhörern vor allem Familienangehörige und Bekannte der drei Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft wirft den zwei Männern und dem Jugendlichen gemeinschaftlichen Totschlag vor. Das Trio sitzt in Haft.
Laut Anklage soll es in der Silvesternacht zu einer Auseinandersetzung zwischen den Angeklagten und dem 15-Jährigen gekommen sein. Dabei hätten die drei den jungen syrischen Flüchtling bis zu einem türkischem Café verfolgt. Nach den Ausführungen des Staatsanwaltes schlugen sie gezielt auf ihn ein. Als er am Boden lag, traten sie ihn. Der 24-Jährige soll dem Jugendlichen mit voller Wucht eine Whiskyflasche gegen den Kopf geschlagen haben.
Erst nachdem Gäste des Lokals dazwischen gingen, ließen die Täter von ihrem Opfer ab und verließen das Café. Laut Anklage nahmen die zwei Männer und der Jugendliche den Tod des 15-Jährigen billigend in Kauf. Demnach haben sie „einen Menschen getötet ohne Mörder zu sein.“ Der 15-Jährige erlitt in der Silvesternacht so schwere Kopfverletzungen, dass er im Krankenhaus notoperiert und in ein künstliches Koma versetzt wurde. Am 7. Januar starb er.
Die Motive für die brutale Attacke auf den jungen Syrer sind unklar. „Es gibt diverse Spekulationen“, sagte Landgerichtssprecher Helmut Kellermann. Aufgabe der Verhandlung sei, die Hintergründe der Tat aufzuklären und festzustellen, ob die Angeklagten die Täter sind. Bei Totschlag liegt der Strafrahmen im Normalfall zwischen 5 und 15 Jahren Haft, für Jugendliche gilt eine Höchststrafe von zehn Jahren. Noch ist unklar, ob die unterschiedliche kulturelle Herkunft bei der Tat eine Rolle spielte. Die beiden älteren Angeklagten sind Türken, der 16-Jährige hat die deutsche und armenische Staatsbürgerschaft. Die drei Beschuldigten tragen den gleichen Nachnamen.
Die Verteidigung stellte zum Prozessbeginn den Antrag, die Gerichtsbesetzung zu prüfen. Außerdem kritisierte sie die Zahl der Nebenkläger. Neben einem Anwalt, der die Eltern des Opfers vertritt, gibt es eine Anwältin für die Schwester und einen Anwalt für den Bruder des Opfers. Die Geschwister des getöteten Jugendlichen seien minderjährig und sollten daher ebenfalls durch den Anwalt der Eltern vertreten werden, sagte ein Verteidiger. Die Zahl der Anwälte sei für die Angeklagten relevant, da diese bei einer Verurteilung die Kosten übernehmen müssten.
Der nächste Verhandlungstermin ist am 26. Juli, die ersten Zeugen sollen am 31. Juli gehört werden.