Angeklagt war der Mann wegen Mordes. Zusätzlich müsse der 45-Jährige während der Haftzeit eine Entziehungskur machen, sagte eine Gerichtssprecherin.
Das vermeintliche Geständnis nach der Tat fiel nicht ins Gewicht. Weil der Russlanddeutsche nicht ausreichend Deutsch versteht, war das Ergebnis der polizeilichen Vernehmung nicht verwendbar. Im Prozess hatte der Angeklagte nur zugegeben, dass er seinen Zufallsbekannten gewürgt habe, weil er sexuell zudringlich geworden sei.
Das bewusstlose und schwer verletzte Opfer hatte er nach eigenen Angaben am Bigge-Fluss abgelegt. Der 36-Jährige rollte ins Wasser und ertrank. Der Annahme zum Prozessbeginn, dass er sein Opfer ertränkt habe, um die Verletzungen zu vertuschen, folgte das Gericht am Ende nicht mehr.
Mit dem Urteil blieb das Gericht ein Jahr unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für eine Strafe von höchstens sieben Jahren plädiert. dpa