Prozessbeginn: Mann wollte Regierungsflieger starten

Köln (dpa) - Ein vermutlich psychisch kranker Mann, der im vergangenen Sommer in eine Regierungsmaschine auf dem Flughafen Köln/Bonn geklettert ist, steht seit Donnerstag vor Gericht. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ging er damals ausgesprochen zielgerichtet vor.

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Der heute 25-Jährige habe die Bremsklötze vor den Reifen weggezogen, ein sogenanntes Erdungskabel ordentlich aufgerollt, die Abdeckung der Triebwerke fachmännisch entfernt und die Tür des Notausstiegs hinter sich geschlossen, sagte Staatsanwältin Angela Flierl zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Köln. „Dafür waren spezielle Kenntnisse erforderlich.“

Der Mann war im Juli auf dem militärischen Teil des Flughafens unbeobachtet in einen Airbus der Bundeswehr-Flugbereitschaft geklettert, der auch von Bundespräsident Joachim Gauck und Kanzlerin Angela Merkel genutzt wird. Mit gezielten Knopfdrücken im Cockpit habe er die Maschine starten wollen. Das gelang ihm laut Staatsanwältin nur deshalb nicht, weil der Airbus von der Stromversorgung abgeklemmt gewesen sei. Durch einen Knopfdruck hatte er die Notrutsche und ein schrilles Notsignal ausgelöst.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr vor. Sie geht jedoch davon aus, dass er an Schizophrenie leidet und schuldunfähig ist. Er soll deshalb in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Bei der Tat soll er unter Drogeneinfluss gestanden haben. Bevor er in den Airbus kletterte, habe er sich bis auf die Unterhose ausgezogen und seine Kleidung mit einer kleineren Menge Cannabis neben der Maschine abgelegt.

Der 25-Jährige selbst konnte sich nach eigenen Angaben vor Gericht nicht an den Vorfall erinnern. Er wisse nicht mehr, wie er dahin gekommen sei. Er sei noch nie geflogen, auch nicht in den Urlaub, sagte der sehr freundlich wirkende Mann auf die Frage, ob er etwas vom Fliegen verstehe.

Wie er in den gesicherten militärischen Bereich des Flughafens gekommen war, blieb zunächst ein Rätsel. Laut Anklage hatte der in Köln geborene Mann von der Wache der benachbarten Kaserne einen Besucherschein bekommen, weil er anscheinend zu einer Hochzeitsgesellschaft gehörte. Das Gericht will am 5. März über den Fall entscheiden.