Fahndungsfoto führte zum Täter Psychiatrie-Gefangener nach Geiselnahme und Flucht gefasst
Bedburg-Hau (dpa) - Die Polizei hat in Bonn einen Strafgefangenen gefasst, der laut Staatsanwaltschaft bei seiner Flucht aus der Psychiatrie eine Geisel genommen hatte.
„Ein Bürger hat ihn aufgrund der Öffentlichkeitsfahndung wiedererkannt und hat dann über 110 die Polizei benachrichtigt“, sagte Oberstaatsanwalt Günter Neifer der dpa. Bei der Festnahme habe der 35-Jährige keinen Widerstand geleistet.
Aufgrund seiner Fingerabdrücke sei der Mann eindeutig identifiziert worden, sagte Neifer. Gegen ihn und einen weiteren beteiligten Insassen war schon zuvor Haftbefehl wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung erlassen worden.
Der Mann war am Donnerstagabend aus der geschlossenen Abteilung der Klinik in Bedburg-Hau am Niederrhein geflohen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte das Duo vor der Flucht einen Pfleger als Geisel genommen, ihn mit einer selbstgebauten Waffe bedroht und sich dann in der Küche mit Messern bewaffnet.
Als sich der Pförtner weigerte, das Tor zu öffnen, verletzten die Männer den Pfleger den Angaben zufolge mit mehreren Schnitten im Gesicht und schnitten ihm einen Teil des Ohrläppchens ab. Als der Pförtner das Tor immer noch nicht öffnete, kletterte der 35-Jährige über die etwa vier Meter hohe Außenmauer des Geländes und floh, sein 28 Jahre alter Komplize scheiterte.
Ein Passant erkannte den geflohenen Psychiatrie-Gefangenen am Morgen in Bonn, als der in der Nähe des Botanischen Gartens unterwegs war. Er rief direkt die Polizei, wie die Ermittler in Kleve und Essen mitteilten. Mit vorgehaltenen Schusswaffen zwangen die Einsatzkräfte den Mann, sich auf den Boden zu legen. In einer Tasche entdeckten sie einen Schlagring. Dass der Geflüchtete in Bonn unterwegs war, kam nicht unerwartet. Es war bekannt, dass er dort viele Kontakte hatte.
Er und sein Komplize waren wegen eines per Gericht angeordneten Drogenentzugs in der Klinik. Der 35-Jährige war demnach zuvor wegen Einbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.