Der Angeklagte hatte am 25. Mai 2014 einen Kameramann zu Boden gerissen, um das Filmen zu unterbinden. Die Tumulte am Abend der NRW-Kommunalwahl hatten bundesweit für Aufsehen gesorgt. Damals hatten Anhänger der Partei „Die Rechte“ versucht, zur Wahlparty ins Rathaus zu gelangen. Die Partei hatte einen Sitz im Stadtrat gewonnen.
Weil ihnen der Zugang zur Party verwehrt wurde, war es zu Ausschreitungen gekommen. Weitere Strafverfahren folgen.