Sieges-Zigarre nach dem Urteil Raucher Adolfs gewinnt Mietstreit
Düsseldorf (dpa) - Raucher Friedhelm Adolfs (78) hat den spektakulären Rechtsstreit um den geplanten Rauswurf aus seiner Wohnung doch noch gewonnen.
Das Düsseldorfer Landgericht sah keine ausreichenden Beweise dafür, dass Adolfs mit seinem Zigarettenqualm den Hausfrieden gravierend gestört hat. Das Gericht ließ keine Revision zu. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, eine weitere Wende in dem jahrelangen Rechtsstreit gilt aber als praktisch ausgeschlossen (Az.: 23 S 18/15).
Die Vermieterin hatte jahrelang versucht, den starken Raucher aus der Wohnung zu werfen, weil Adolfs die Nachbarn in dem Mehrparteienhaus unzumutbar belästigt und ihre Gesundheit gefährdet habe. Dafür sahen die Richter aber keine ausreichenden Beweise. „Die Beweisaufnahme hat kein so einheitliches Bild abgegeben, dass wir von einer nachhaltigen Verletzung der Mieterpflichten ausgehen könnten“, sagte Richter Rolf Maurer. Damit habe kein Grund für die Kündigung vorgelegen.
„Ich muss jetzt nicht von heute auf morgen raus, das ist schonmal gut“, sagte Adolfs nach der Urteilsverkündung vor zahlreichen Journalisten. Er lebt seit mehr als 40 Jahren in der Parterrewohnung. Vor dem Gerichtsgebäude zündete sich der 78-Jährige eine Sieges-Zigarre an.
Der Richter betonte, dass es dem Gericht um die Frage gegangen sei, ob Adolfs durch sein Verhalten gegen seine Pflichten als Mieter verstoßen habe - und nicht, ob er grundsätzlich in seiner Wohnung rauchen dürfe. „Das darf er“, sagte Maurer. Adolfs sei nicht nachzuweisen, dass er dabei nicht genügend Rücksicht auf seine Nachbarn genommen hätte. Eine fristlose Kündigung setze aber voraus, dass eine Partei den Hausfrieden nachhaltig störe, teilte das Gericht mit. Etwa, wenn nicht ausreichend gelüftet oder Asche nicht entsorgt werde.
Der Rechtsstreit beschäftigt seit mehr als drei Jahren die Justiz. Zunächst hatte Adolfs mehrmals verloren: Er habe trotz seines starken Rauchens kaum gelüftet, der Qualm sei in den Hausflur gezogen und habe die Nachbarn erheblich belästigt, hieß es damals.
Doch der Bundesgerichtshof hob die Urteile im Februar 2015 mit deutlicher Kritik an der Düsseldorfer Justiz auf und ordnete eine umfassende Beweisaufnahme in dem Fall an. 13 Zeugen wurden befragt - doch die widersprachen sich erheblich bei der Frage, wie stark die Belästigung durch den Tabakrauch war und von wem sie verursacht wurde.