Urteil im Raucherprozess Triumph für Raucher Friedhelm Adolfs
Düsseldorf. Friedhelm Adolfs (78) darf nach 3,5 Jahren Prozess in seiner Wohnung bleiben. Das Landgericht Düsseldorf verkündete diese Entscheidung am Mittwoch.
Adolfs drohte nach mehr als 40 Jahren der Rauswurf aus seiner Wohnung, weil er die Nachbarn unzumutbar mit Qualm belästigt haben soll.
Der Bundesgerichtshof hatte den Fall an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen und eine umfassende Beweisaufnahme angemahnt.
Der Fall beschäftigt die Justiz bereits seit 2013. Zunächst hatte das Amtsgericht den fristlosen Rauswurf des Rentners aus der Wohnung bestätigt. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn habe Vorrang vor dem Recht auf freie persönliche Entfaltung des Rauchers. Im Juni 2014 schlug sich in zweiter Instanz auch das Landgericht auf die Seite der betagten Vermieterin und wies die Berufung zurück.
Im Februar 2015 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und ordnete eine Neuauflage an. Die Vorinstanzen hätten sich nicht um eine umfangreiche Beweisaufnahme drücken dürfen.