Ihr Mann war im Juli 2015 nach einer Herztransplantation gestorben, das Paar hatte sich vergeblich Kinder gewünscht. Auch nach dem Tod des Mannes hegte die Witwe den Wunsch nach einem gemeinsamen Kind. Die Klinik verweigert die Herausgabe allerdings unter Berufung auf das Embryonenschutzgesetz - was die Klägerin für verfassungswidrig hält.
Das Gericht wies ihre Klage ab, ließ aber die Revision zum Bundesgerichtshof zu.