Richter wegen Bestechlichkeit in Lüneburg vor Gericht
Lüneburg (dpa) - Im Skandal um gekaufte Jura-Examen muss sich der angeklagte Richter vor dem Landgericht Lüneburg verantworten.
Bis zum 30. Juni hat die 3. große Strafkammer insgesamt 51 Verhandlungstage angesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 48-Jährigen Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall vor, außerdem Verletzung des Dienstgeheimnisses und versuchte Nötigung.
Laut Anklagebehörde hat der mehrere Jahre als Referatsleiter im Landsjustizprüfungsamt in Celle eingesetzte Richter elf Rechtsreferendaren Prüfungsinhalte gegeben oder für teilweise fünfstellige Beträge angeboten. Seit Monaten hatten deswegen vom Justizministerium in Hannover eingesetzte Sonderprüfer nachträglich die Abschlüsse von 2000 Juristen untersucht, Dienstagnachmittag waren sie fertig. In 15 Fällen seien Verfahren eingeleitet worden, die die Aberkennung des Zweiten Staatsexamens zum Ziel haben, sagte ein Sprecher des Ministeriums.
Dem Richter drohen wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit im besonders schweren Fall bis zu zehn Jahre Haft. Er soll Kandidaten, die bereits einmal durch das Zweite Staatsexamen durchgefallen waren, von sich aus angesprochen haben. „Einer der Prüfungskandidaten soll nach Zahlung der vereinbarten Gegenleistung Lösungsskizzen erhalten haben“, erklärte Sprecher Lutz Gaebel von der für Korruption zuständigen Staatsanwaltschaft Verden den juristischen Hintergrund. „In fünf weiteren Fällen besteht zwar der Verdacht, dass der Angeklagte die Prüfungsinhalte den Kandidaten überlassen hat, ob er aber dafür bezahlt wurde, konnte nicht ermittelt werden.“ In diesen Fällen bestehe daher lediglich der Verdacht der Verletzung von Dienstgeheimnissen.
„Vier Prüfungskandidaten soll er gedroht haben, sie wegen übler Nachrede anzuzeigen, sollten sie ihn gegenüber den Strafverfolgungsbehörden verraten“, teilte Gaebel weiter mit. „Weil die vier sich trotzdem offenbart haben, geht es dabei nur um versuchte Nötigung.“ Die Referendare, denen der Jurist tatsächlich Prüfungsinhalte verraten haben soll, waren entweder bereits einmal durch die Prüfung durchgefallen oder wollten sich in einem Wiederholungsversuch verbessern. So dürfte laut Gaebel in einem Fall allein der Wunsch nach einer besonders guten Note das Motiv für die Nutzung illegal erlangter Lösungshinweise gewesen sein. Gegen die Referendare werde gesondert ermittelt.