Rotlicht für den Grünpfeil
Vor 20 Jahren machte das Schild aus der DDR auch im Westen Karriere. Heute ist es ein Auslaufmodell in den Kommunen.
Berlin. Es war eine der wenigen Errungenschaften der ehemaligen DDR, die sich dauerhaft in der wiedervereinigten Bundesrepublik durchsetzen konnten: Das kleine Blechschild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund, das ein Rechtsabbiegen an der Kreuzung auch bei Rotlicht erlaubt. Anfang März 1994 wurde der Grünpfeil in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen und trat danach zunächst einen Siegeszug durch die deutschen Großstädte an. Die Verkehrsplaner setzten große Hoffnung in eine Beschleunigung des Verkehrs. Doch inzwischen werden die Blechschilder vielerorts wieder abmontiert.
Die meisten Grünpfeile gibt es mittlerweile in Westdeutschland. „Weil es dort mehr Großstädte gibt“, sagt Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, die den Grünpfeil vor zwei Jahren zusammen mit der TU Dresden untersucht hat. Ein Ergebnis: Immer mehr Städte haben den Grünpfeil übernommen, nur 16 von 61 befragten Städten lehnten ihn grundsätzlich ab. Aber nach anfänglicher Euphorie ließ die Begeisterung schnell wieder nach, und viele Blechschilder wurden nach und nach wieder abmontiert.
„Bei leichten Unfällen gab es etwas höhere Raten an den Kreuzungen mit Grünpfeil“, erläutert Brockmann, etwa durch Auffahrunfälle. Denn rund 77 Prozent der in der Studie beobachteten rund 1000 Autofahrer missachteten das Anhaltegebot und fuhren weiter. Außerdem zerschlug sich die Hoffnung auf einen schnelleren Verkehrsfluss. „Der Zeitvorteil war nur minimal, und entsprechend der Grünen Welle steht der abbiegende Autofahrer dann länger vor der nächsten roten Ampel.“
So hingen etwa in Berlin 2007 an 90 Ampelanlagen insgesamt 110 Blechpfeile, inzwischen sind es nur noch 69. Den Fachverband Fußverkehr freut es. „Der Grünpfeil ist ein zusätzliches Risiko für den Fußgänger, weil der Autofahrer ja trotz Rotlichts weiterfährt“, sagt Geschäftsführer Bernd Herzog-Schlagk. In Berlin stoße der Verband auf offene Ohren, wenn er wegen Gefährdung von Senioren oder Radfahrern ein Abmontieren des Schildes fordere.
Der ADAC sieht den Grünpfeil für den Verkehrsfluss indes durchaus positiv, „wenn er an gut ausgewählten Kreuzungen mit wenig Fußgängern und Radverkehr eingesetzt wird“, wie Fachreferentin Wiebke Thormann sagt. Für die Autofahrer sei die Regelung durch die unterschiedliche Handhabung in den Städten teils verwirrend. So gibt es Konflikte zwischen Ortsfremden und Einheimischen, die „ihren“ Pfeil genau kennen. „Dazu gehört auch, dass der Grünpfeil nachts nicht beleuchtet werden darf, um eine Verwechslung mit dem leuchtenden Grünen Pfeil auszuschließen, der das Abbiegen bedingungslos freigibt“. Und dann sähen Autofahrer, die eine Kreuzung nicht kennen, den Blechpfeil schlichtweg nicht.