Düsseldorf Schell-Witwe streitet um ihre Fernseh-Gage

Vom Auftritt in der ZDF-Weihnachtsshow blieb kaum etwas über. Vor Gericht einigte sie sich am Donnerstag mit ihrem ehemaligen Manager.

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Düsseldorf. Einblicke hinter die bunte Fernseh-Glitzerwelt gab es am Donnerstag im Düsseldorfer Landgericht. Wer glaubt, dass in großen TV-Shows auch nur ein Ton live gesungen wird, muss jetzt ganz stark sein: Es ist eine Illusion. Und auch mit den Gagen können die Künstler keine großen Sprünge machen. Sopranistin Iva Schell, Witwe von Oscar-Preisträger Maximilian Schell, sollte für einen Auftritt in der ZDF-Weihnachtsshow von Carmen Nebel 2500 Euro bekommen. Von dem Geld hat die 38-Jährige bis heute keinen Cent gesehen. Denn das wurde an den Künstlermanager Thorsten Groneberg überwiesen. Wo die Gage geblieben ist, darum ging es in der Verhandlung.

Wie Groneberg erklärte, habe Iva Schell den Wunsch gehabt, sich neben dem Opern- und Operetten—Fach mit „Populär-Musik“ ein zweites Standbein zu schaffen. Angeblich befürchtet die Künstlerin, die am Donnerstag nicht zum Prozess erschien, dass sie keine klassischen Rollen mehr bekommt, wenn sie die 40 hinter sich hat. Auftakt zu der neuen Karriere sollte — so Groneberg — der Auftritt mit einem Weihnachts-Lied in der ZDF-Show sein.

Das wurde auch in einem Studio bei Köln produziert und eingesungen. Während der Aufzeichnung allerdings kam es zu Missstimmungen. Wie Iva Schell behauptet, sei Groneberg in der Künstler-Garderobe aufdringlich geworden. Er habe sich wie ein Fan benommen und es sei schwierig gewesen, ihn wieder aus der Garderobe zu entfernen. Außerdem sei der Mann gar kein richtiger Manager, sondern betreibe das nur als Hobby. Für den Peter-Alexander-Fanclub habe er früher alte Damen zu Veranstaltungen begleitet.

Verärgert war die Sopranistin, als sie die Abrechnung bekam. Nur 759 Euro sollte sie von der Gage bekommen. Die Kosten für Studio sowie allerlei andere Ausgaben für Fahrten und Telefon hatte er abgezogen. Stattdessen machte Groneberg noch eine andere Rechnung auf und forderte im Gegenzug fast 6700 Euro von der Sängerin. Denn angeblich war man schon dabei, zwölf Lieder für eine CD von Iva Schell zu produzieren, die einen Bezug zu ihrem verstorbenen Mann haben sollte. Die Künstlerin entschied sich dafür, die Zusammenarbeit mit Groneberg zu beenden.

Für den Richter war der Ausflug ins Show-Business juristisch eine ziemlich eindeutige Sache. Denn Groneberg konnte nicht nachweisen, dass er tatsächlich einen Vertrag mit Iva Schell geschlossen hatte, der die hohen Kosten rechtfertigte.

Auf der anderen Seite hätte es eine kostspielige Beweisaufnahme geben müssen, wenn die Schell-Witwe den Rest ihres Honorars eintreiben wollte. Der Richter riet beiden Seiten, ihre Klagen zurückzunehmen. Den Vorschlag nahmen die Parteien an.