Schrotflinten-Prozess: Angeklagter voll schudlfähig

Im Schrotflinten-Prozess hält der Gutachter den Angeklagten, der seine Frau erschossen haben soll, für schuldfähig. Eifersuchts-Wahn sei aber unwahrscheinlich, genauso ein Selbstmord der Frau.

Bielefeld (dpa).Der 74-jährige Angeklagte, der seine Frau wegen Eifersucht mit einer Schrotflinte erschossen haben soll, ist voll schuldfähig. Nach der Aussage des Gerichtspsychiaters Marc Schröder gäbe es keine Hinweise auf eine psychische Störung bei Günter O. Dieser soll seine 25 Jahre jüngere Frau Gabriele O. im April im westfälischen Halle wegen einer Affäre umgebracht haben. Der Angeklagte bestreitet seine Tat. Er sagt, dass seine Frau depressiv gewesen sei und die nicht registrierte Schrotflinte unter dem Bett versteckt und sich selbst am 16. April im Teutoburger Wald erschossen haben. Der Psychiater hälte die Aussage des Angeklaten für unwahrscheinlich, da er keine Hinweise in den Akten auf ein depressiven Verhalten von Gabriele O. gefunden hat.

Ein weiteres mögliches Tatmotiv ist noch die Lebensversicherung, die sich auf rund 150 000 Euro beläuft.

Die Verhandlung soll am 7. Oktober um 9.00 Uhr mit den Plädoyers fortgesetzt werden.