Wehrhahn-Prozess: Angeklagter bekommt Wutausbruch

Im Wehrhahn-Prozess platzt dem Angeklagten plötzlich der Kragen. Erst ein Klaps von der Verteidigerin auf den Rücken bringt ihn zur Besinnung.

Der Angeklagte (li.) im Wehrhahn-Prozess wird zwölffacher Mordversuch aus Fremdenhass vorgeworfen.

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Düsseldorf. Im Prozess um den sogenannten Wehrhahn-Anschlag in Düsseldorf hat der Angeklagte im Gerichtssaal einen Wutausbruch bekommen. Er unterstellte den Ermittlern am Freitag, ein Komplott gegen ihn geschmiedet zu haben. „Wenn ich mit der Presse rede, kann es mir passieren, dass ich erschossen im Wohnwagen liege wie Mundlos und Böhnhardt“, sagte der 51-Jährige.

Mit seiner Erwähnung des Todes der Rechtsterroristen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, griff der Angeklagte anscheinend die Theorie auf, beide hätten im Wohnwagen in Eisenach keinen Selbstmord begangen, sondern seien ermordet worden.

Erst ein kräftiger Klaps auf den Rücken von seiner Verteidigerin stoppte den Redeschwall. Dies brachte der Anwältin eine Rüge des Vorsitzenden Richters ein: Sie möge so etwas bitte nicht wieder tun.

Anlass für den Ausbruch war die Frage nach einer Äußerung im Gefängnis. Dort soll er gesagt haben: „Wenn ich mich einige, bleibe ich länger hier, aber eigentlich will ich sofort raus.“ Der 51-Jährige war danach gefragt worden, wie die Äußerung zu verstehen sei.

Dem 51 Jahre alten Angeklagten mit Kontakten zur rechten Szene wird zwölffacher Mordversuch aus Fremdenhass vorgeworfen. Er bestreitet die Tat. Bei dem Bombenanschlag waren am 27. Juli 2000 zehn Menschen verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. Bei den Opfern handelt es sich um überwiegend jüdische Zuwanderer aus Osteuropa. dpa