Düsseldorf Wehrhahn-Prozess: Zeugin schütze Ralf S. in ihrer ersten Aussage

Düsseldorf. Im Prozess um den Bombenanschlag in Düsseldorf vor 18 Jahren hat eine Bekannte des Angeklagten ausgesagt, dass dieser aus ihrer Sicht mit der Tat zu tun hat.

Zehn Menschen wurden bei dem Wehrhahn-Anschlag am 27. Juli 2000 zum Teil lebensgefährlich verletzt. Archivbild

Foto: Federico Gambarini

"Es sind damals so ein paar komische Sachen passiert", sagte die Frau am Freitag vor dem Landgericht Düsseldorf. So habe sie der Ex-Soldat nach der Tat bedrängt, zu dem Anschlag nicht auszusagen. Sie habe ihn in ihren ersten Aussagen tatsächlich geschützt und einiges weggelassen.

Es deute einiges daraufhin, „dass er an dem Anschlag beteiligt war“, sagte die Frau aus. Sie hatte damals in der Nähe des Tatorts ein Tattoo-Studio, in dem der Angeklagte regelmäßig war. Kurz nach der Tat habe er in einem Telefonat angedeutet, dass er unter Verdacht geraten könnte. Das habe sie überrascht.

Nach einer Durchsuchung habe er sich dann darüber lustig gemacht, dass die Polizei in seiner Wohnung bestimmte Gegenstände nicht gefunden habe, die er im Abfluss seiner Badewanne versteckt habe. Sie glaube, es sei um echte Handgranaten gegangen, die er habe verschwinden lassen.

Außerdem hätten sich Freunde von ihm ihren Kampfhund vor dem Anschlag ausgeliehen, „um Leute zu erschrecken“. Wie sie später erfahren habe, sei es darum gegangen, die ausländischen Sprachschüler einzuschüchtern, auf die später der Bombenanschlag verübt worden war.

Am Tattag habe er die Kleidung gewechselt, habe zunächst etwas sandfarbenes angehabt, dann etwas dunkles. An diesem Tag sei er ohne seinen Hund unterwegs gewesen, was ungewöhnlich gewesen sei und habe immer wieder von einer dubiosen Verabredung am Tatort erzählt.

Aus seiner Ausländerfeindlichkeit habe er nie einen Hehl gemacht. Seinen Schäferhund „Spike“ habe er auf den Ruf „Asylant“ abgerichtet. Sie habe ihm eine Tätowierung mit der Wewelsburg gestochen - „Das ist dieses SS-Hauptquartier“, sagt sie. Außerdem einen Spruch von Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß: „Stünde ich am Anfang, würde ich handeln, wie ich gehandelt habe.“ Einmal habe sie ihm SS-Runen durch eine Tätowierung verdecken sollen.

In Widersprüche verwickelte sich die Zeugin bei der Frage, ob der Militaria-Händler die Tat angekündigt hat. Bei der Polizei hatte sie angegeben, er habe vor dem Anschlag gesagt, man müsse die Kanaken in die Luft sprengen oder wegsprengen. Im Gerichtssaal relativierte sie dies. Er könne auch sinngemäß nur gesagt haben, dass mal etwas passieren müsse.

Dem 51 Jahre alten Angeklagten mit Kontakten zur rechten Szene wird zwölffacher Mordversuch aus Fremdenhass vorgeworfen. Er bestreitet die Tat. Bei dem Anschlag waren am 27. Juli 2000 zehn Menschen verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. Bei den Opfern handelt es sich um überwiegend jüdische Zuwanderer aus Osteuropa. dpa