„Ich habe die Bombe gesehen“

Im Prozess zum Wehrhahn-Anschlag hat die Ex-Freundin des Angeklagten Ralf S. ausgesagt.

„Ich habe die Bombe gesehen“
Foto: dpa

Handfeste Beweise gegen Ralf S. gibt es nicht. Also muss die Staatsanwaltschaft durch Indizien belegen, dass der Mann auf der Anklagebank für den Bombenanschlag verantwortlich ist, bei dem im Juli 2000 am S-Bahnhof Wehrhahn zehn überwiegend jüdische Sprachschüler zum Teil lebensgefährlich verletzt wurden. Zu dem Puzzle der Anklage sollten gestern zwei ehemalige Lebensgefährtinnen des 51-Jährigen beitragen, die als Zeuginnen vernommen wurden.

Zur Tatzeit war eine 40 Jahre alte Verkäuferin mit dem Angeklagten zusammen. Sie war damals gerade auf dem Rückweg von der Arbeit, als sie von einem „Sven“ angerufen wurde, den sie nicht eindeutig zuordnen konnte. Der habe ihr von der Bombenexplosion erzählt und gesagt: „Der Ralf war nicht dabei.“ Sie sei auch jahrelang davon überzeugt gewesen, dass der Angeklagte nicht der Täter ist.

Das änderte sich, nachdem 2014 die Ermittlungen in dem Fall wieder aufgenommen wurden. Experten des Landeskriminalamtes hatten die Bombe als Attrappe nachgebaut und fotografiert. Da habe sich die 40-Jährige daran erinnert, dass ein solches Teil („Es war wie ein Schildkrötenpanzer geriffelt“) wenige Tage vor dem Anschlag auf einem Schrank in der Küche stand. Allerdings im Dunkeln. Sie habe das zunächst für irgendetwas gehalten, was Ralf S. gesammelt hatte und dem keine Bedeutung beugemessen. Erst als die Polizei das Foto von der Attrappe vorlegte, war sie sicher: „Ich habe die Bombe gesehen.“

Rätselhaft blieb ein Telefonat, dass die Verkäuferin mit einem gewissen „Pierre“ geführt hat. Mit dem unterhielt sich die 40-Jährige sehr vertraut über das Thema Sprengstoff und versicherte, dass sie ihn in der Vernehmung bei der Polizei nicht erwähnt hätte. Gestern konnte sich die Frau nicht mehr daran erinnern, wer dieser „Pierre“ war. Auch die Staatsanwaltschaft konnte den Herrn nicht ermitteln.

Ralf S. spielte seiner Ex-Freundin übrigens übel mit. Seine Security-Firma hatte er auf ihren Namen angemeldet. Zurück blieben Steuerschulden von 90 000 Euro, die von der 40-Jährigen abgestottert werden müssen.

Die zweite Zeugin sollte etwas dazu sagen, dass ein führender Rechtsradikaler ihrem Ex-Freund angeblich ein Alibi für die Tatzeit besorgen sollte. Vor Gericht erklärte die Frau, sie habe das Wort Alibi in ihren Aussagen nie benutzt. Die Vernehmung wurde daraufhin beendet.