Wehrhahn-Prozess: Lebenslänglich gefordert

Der Staatsanwalt sieht die Täterschaft als bewiesen an. Anwalt für Freispruch.

Düsseldorf. Im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn hat der Staatsanwalt lebenslange Haft für den Angeklagten beantragt. Die Verteidigung plädierte am Donnerstag auf Freispruch. Dem Angeklagten mit Kontakten zur rechten Szene wird zwölffacher Mordversuch aus Fremdenhass vorgeworfen. Er bestreitet die Tat. Bei dem Bombenanschlag waren am 27. Juli 2000 zehn Menschen aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb. Bei den Opfern handelt es sich überwiegend um jüdische Zuwanderer aus Osteuropa.

Der Angeklagte (52) habe aus Fremdenhass gehandelt und sei „zweifelsfrei der Täter“, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück in seinem Plädoyer am Landgericht Düsseldorf. Er kritisierte das Gericht, das den 52-Jährigen bereits freigelassen hat und offenbar freisprechen will. Die Kammer sei im Begriff, „den schwersten Justizfehler in der Geschichte Düsseldorfs zu begehen“, sagte Nebenklage-Vertreter Juri Rogner.

Verteidiger Ingo Schmitz betonte dagegen: „Die Beweisaufnahme hat den Nachweis für seine Täterschaft nicht erbracht.“ Der Angeklagte sei von völlig unglaubwürdigen Zeugen belastet worden. Das Urteil folgt am 31. Juli. dpa