Angeklagter soll Opfer mit Messer und Flasche bedroht haben Prozess: Zeugenaussagen widersprechen sich

Mönchengladbach. · Die Anklage ging zunächst von folgendem Sachverhalt aus: Im Oktober vergangenen Jahres sei es am Platz der Republik zu einem Vorfall mit schwerer räuberischer Erpressung gekommen.

Der 29-jährige Angeklagte und ein ihn begleitender Zeuge seien gegen 2 Uhr morgens auf eine Gruppe weiterer Zeugen getroffen. Der Angeklagte und sein Begleiter hätten der Gruppe etwas zum Kauf angeboten. Nachdem die Gruppe ablehnte, habe er sie aufgefordert, ihm dennoch Geld zu geben. Um seine Forderung durchzusetzen, soll er ihnen ein Messer vorgehalten haben. Außerdem habe er eine Bierflasche zerschlagen und sei mit den abgebrochenen Hals auf die Gruppe zugegangen. Daraufhin habe eine Person aus der Gruppe dem Angeklagten ihr Portemonnaie gegeben, welches allerdings nur zehn Euro enthielt. Der Angeklagte und sein Begleiter hätten das Geld aus der Börse genommen, diese weggeworfen und seien anschließend geflohen.

Während der Gerichtsverhandlung sagten verschiedene Zeugen aus – darunter auch die Person, die dem Angeklagten ihre Geldbörse gegeben haben soll. In ihren Aussagen widersprachen sie sich gegenseitig, was den Ablauf der Geschehnisse angeht. Auch gegenüber ihren eigenen Aussagen, die sie unmittelbar nach dem Vorfall bei der Polizei abgegeben hatten, tauchten jeweils bedeutende Unterschiede und Widersprüche auf. Auch auf wiederholte Nachfragen der Richter und der Verteidigung konnten einige Umstände nicht geklärt werden. So blieb beispielsweise unklar, ob oder wann der Angeklagte das Messer gezogen und wann er die Bierflasche in der Hand gehalten haben soll.

Der Verteidiger brachte den schwierigen Lebenslauf des Angeklagten vor: Er sei im Gasastreifen geboren worden und habe als Kind beide Eltern bei einem Bombenangriff verloren. Dort habe er durch eine Miene eine schwere Knieverletzung erlitten. Der Angeklagte habe nie eine Schule besucht, oder Bildung erhalten. Seit 2007 sei er in Deutschland und habe auch hier aufgrund seines Aufenthaltsstatus nie die Chance auf Bildung, Sprach- oder Integrationskurse bekommen. So „vegetiere“ er seitdem in Flüchtlingsunterkünften vor sich hin und bekämpfe seinen Frust mit Alkohol- und Drogenkonsum, wie es der Verteidiger ausdrückte.

Zur Tatzeit hatte der Angeklagte 2,28 Promille Alkohol im Blut

Ein Arzt und das Institut für Rechtsmedizin in Düsseldorf stellten fest, dass der Angeklagte auch zum Tatzeitpunkt einen Alkoholwert von 2,28 Promille im Blut hatte. Der Angeklagte ist bereits mehrmals zu Geldstrafen verurteilt worden, unter anderem wegen Diebstahl und Sachbeschädigung. Außerdem hat er bereits zwei Haftstrafen von einem Jahr und zwei Jahren abgesessen - unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl und illegalem Besitz von Betäubungsmitteln. Das Urteil soll am 11. März fallen. Bis dahin wird der Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen, da er dem Vorwurf nach schwerem Raub nicht mehr hinreichend verdächtig sei.