Landgericht Mönchengladbach Angeklagter bietet Opfer nach Messer-Angriff 5000 Euro Vergleich an

Mönchengladbach · Ein 38-Jähriger steht vor Gericht, weil er im Mai 2019 einen anderen Mann mit einem Messer am Hals verletzt haben soll.

Eine folgenreiche Auseinandersetzung am Platz der Republik wird vor dem Landgericht Mönchengladbach verhandelt. Angeklagt sind ein 38-Jähriger wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, und seine 26-jährige Freundin wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung.

Im Mai 2019 soll die Angeklagte einem Mann mit einem Schlagstock auf den Arm geschlagen haben. Wenig später sei ihr Freund mit einem Messer auf das Opfer zugelaufen, nachdem er die Schreie seiner Freundin gehört habe. Er habe zugestochen und das Opfer am Hals verletzt. Am ersten Prozesstag hatten die beiden Angeklagten bereits ausgesagt. Der Angeklagte hatte gesagt, er habe das Opfer nur verletzen, nicht töten wollen.

Das Opfer sagte am zweiten Prozesstag aus, sich nicht mehr an den Ursprung des Streits erinnern zu können. Die Angeklagte habe ihn plötzlich mit einem harten Gegenstand auf den Arm geschlagen. Er habe sich weder gewehrt noch die Angeklagte zuvor angefasst. Dann sei ihr Freund aufgetaucht. Das Opfer habe das Messer in seiner Hand nicht gesehen, erst als der Angreifer zustach. Das Opfer räumte ein, unter starkem Alkoholeinfluss gestanden zu haben und sich daher nicht genau erinnern zu können. Er habe nicht verstanden was passierte, und auch die Schwere seiner Verletzung erst nicht bemerkt.

Eine weitere Zeugin sagte aus, den Streit aus der Ferne beobachtet zu haben, als sie ihr Auto parkte. Als sie bemerkte, dass das Opfer schwer verletzt sei, habe sie ihn zu ihrem Auto gebracht und mit einer Strumpfhose die Stichwunde verbunden. Während sie das Opfer versorgte, sei erneut ein Mann mit einem Messer aufgetaucht, der das Opfer mit den Worten „ich bringe dich um“ bedroht habe. Er sei aber von Anderen zurückgehalten worden. Ein weiterer Zeuge sagte aus, dass es sich bei dem Mann erneut um den Angeklagten handelte.

Der Angeklagte entschuldigte sich während der Verhandlung bei dem Opfer und bot außerdem eine Vergleichszahlung in Höhe von 5000 Euro als weiteres Zeichen der Entschuldigung an. Dies nahm das Opfer an. Der Mann ist dennoch berechtigt, weitere Ansprüche gegen den Angeklagten geltend zu machen.