Landgericht Mönchengladbach Freispruch nach schwerer Körperverletzung

Mönchengladbach. · Der 31-jährige Angeklagte hatte einen Mann mit dem Messer verletzt.

Das Gericht bescheinigte einem 31-jährigen Angeklagten, der einen Bekannten mit dem Messer verletzt hatte, Schuldunfähigkeit.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

In einem Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Mönchengladbach ist der Angeklagte am Donnerstag freigesprochen worden. Der 31-Jährige muss jedoch in eine Entziehungsanstalt. Das Gericht ordnete eine entsprechende Unterbringung an. Gegebenenfalls wäre danach die Überstellung in ein psychiatrisches Krankenhaus möglich, die Kammer sei jedoch „guten Mutes“, dass es dazu nicht kommen werde, so der Richter. Damit folgte die Kammer den Plädoyers der Staatsanwaltschaft sowie der Verteidigung.

Der 31-jährige Angeklagte stand seit November 2019 vor Gericht, weil er einen Bekannten in dessen Wohnung mit einem Messer im Gesicht und am Oberbauch verletzt hatte. Bei beiden Männern hatten vorher gemeinsam getrunken. Bei beiden wurden jeweils mehr als zwei Promille Alkohol im Blut nachgewiesen.

Sachverständiger diagnostizierte eine psychische Störung

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die „abrupt beginnende und ebenso abrupt endende“ Tat durch einen „erheblichen Alkoholkonsum sowie die Einnahme von Amphetaminen“ im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen habe. Ein Sachverständiger hatte bereits im Vorfeld bei dem Angeklagten eine „substanzinduzierte psychische Störung“ sowie den Missbrauch von Amphetaminen, Alkohol und Cannabis diagnostiziert. Durch seinen langjährigen Amphetamin-Missbrauch habe sich bei dem 31-Jährigen aus Mönchengladbach zudem eine psychotische Störung entwickelt.

Der Gutachter skizzierte einen Teufelskreis: So habe der Angeklagte demnach Alkohol getrunken, um die Symptome seiner psychischen Erkrankung zu ertragen, doch der Konsum habe diese Symptome weiter verstärkt. Bei dem zum Tatzeitpunkt anzunehmenden hohen Alkohol- sowie Amphetamin-Konsum könne laut Sachverständigen nicht ausgeschlossen werden, dass ein psychotischer Impuls zur Ausführung gekommen und der Bekannte des Mannes deshalb mit dem Messer verletzt worden sei. Er riet daher sowohl zu einer Drogentherapie als auch einer Behandlung der Psychose, um weitere ähnlich gelagerte Straftaten zu verhindern.

Auch an diesem letzten Prozesstag war der Sachverständige geladen. Er erklärte, der Angeklagte spreche weiterhin gut auf ein Depot an, das zur Behandlung der Psychose eingesetzt werde. Der Mann habe sich bereits zu 98 Prozent von seiner Symptomatik erholt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung erklärten ihren Rechtsmittelverzicht, somit ist das Urteil rechtskräftig.