Prozess wegen Messerattacke Richter geht von Verurteilung wegen Körperverletzung aus

Neuss/Meerbusch. · Ein Mann soll seine Ex-Freundin mit einem Messer angegriffen haben.

Der Angeklagte versteckt sich hinter einem Aktenordner.

Foto: Marc Pesch

Mit einem Eklat ist am Düsseldorfer Landgericht der Prozess um eine gefährliche Messerattacke auf der Neusser Furth fortgesetzt worden. Der Angeklagte wurde nach wiederholten, aggressiven Pöbeleien vom Verfahren ausgeschlossen. Am nächsten Verhandlungstag soll er gefesselt auf der Anklagebank Platz nehmen. Richter Reiner Drees will am Montag das Urteil verkünden.

Mehrere Zeugenaussagen hatte der vielfach vorbestrafte 34-Jährige am Freitag immer wieder unterbrochen und gestört. Dem Richter wurde es daraufhin „zu bunt“. Er ließ den Neusser, der zuletzt in Meerbusch gewohnt hatte, von Wachtmeistern aus dem Verhandlungssaal in eine Zelle bringen. Gleichzeitig kündigte Richter Drees an, den Mann am Montag in Fußfesseln vorführen zu lassen – zum Schutz aller Beteiligten.

Gutachter: Eingeschränkte Schuldfähigkeit nicht erkennbar

Nach dem turbulenten Beginn konnte das Verfahren mit der Aussage des psychiatrischen Sachverständigen fortgesetzt werden. Der Gutachter erklärte, eine eingeschränkte Schuldfähigkeit sei beim Angeklagten nicht erkennbar. Allerdings habe er sich in merkwürdige Vorstellungen hineingesteigert. So behaupte der 34-Jährige bis heute, seine damalige Freundin habe ihn betäubt und anschließend ein Nacktvideo von ihm ins Internet gestellt. Auch wisse sie über einige Leute Bescheid, die ihn einmal verprügelt hätten. Richter Reiner Drees hat jedoch große Zweifel daran, dass das angesprochene Video existiert. „Es gibt keine objektiven Hinweise darauf, auch auf dem Handy des Angeklagten wurde nichts gefunden“, so Drees.

Dennoch könnte der Angeklagte im Prozess mit einer milderen Strafe davonkommen, als anfangs von ihm befürchtet worden war. Die Anklage lautet zwar auf versuchten Totschlag, am Ende dürfte jedoch eine Verurteilung wegen Körperverletzung stehen. Das Gericht hat Zweifel daran, dass sich ein Tötungsvorsatz ausreichend belegen und beweisen lässt. Von daher sei eine Verurteilung wegen Körperverletzung aktuell eher wahrscheinlich, so Richter Reiner Drees in einer Zwischenbilanz am Ende des Verhandlungstages. Das Urteil könnte am Montag vom Richter verkündet werden.