Urteil am Landgericht Messer-Attacke: Fünf Jahre Haft für Zonser

Zons/Düsseldorf. · Der 51-Jährige war in einem Streit Mitte des Jahres auf seine Partnerin losgegangen.

Im Prozess in Düsseldorf räumte der Mann die Tat ein.

Im Prozess in Düsseldorf räumte der Mann die Tat ein.

Foto: dpa/Peter Steffen

Mit einer mehrjährigen Haftstrafe ist am Düsseldorfer Landgericht der Prozess gegen einen Zonser Gastronom am Donnerstag zu Ende gegangen. Der 51-Jährige muss fünf Jahre und zwei Monate hinter Gitter. Er hatte im Prozess gestanden, seine langjährige Geschäftspartnerin und Lebensgefährtin mit einem Messer attackiert und beinahe getötet zu haben.

Das Urteil von Richter Rainer Drees nahm der Angeklagte gefasst zur Kenntnis. Drees folgte in seiner Urteilsbegründung weitestgehend dem Antrag von Staatsanwalt und Nebenklage. Beide hatten sechseinhalb Jahre Haft für den Angeklagten wegen versuchten Totschlags beantragt. Auch Richter Drees sah den Tötungsvorsatz als erwiesen an.

„Wir als zuständige Schwurgerichtskammer gehen davon aus, dass Sie wollten, dass das Opfer stirbt“, sagte Drees an den Angeklagten gerichtet. Nach Auffassung des Gerichts hatten die Streitigkeiten zwischen dem 51-Jährigen und seiner Lebensgefährtin bereits im April 2018 begonnen. „Ab dann haben sich die Konflikte immer mehr verschärft“, so Drees. Zunächst hatte der Angeklagte sein Opfer Anfang Juni gewürgt, dann war er zehn Tage später mit einem Messer auf sie losgegangen. Er hatte die Nerven verloren, weil sich das Opfer zum einen von ihm trennen wollte. Zum anderen gab es auch Streit um seine finanzielle Abfindung. Rund 150 000 Euro hatte er für den „Ausstieg“ aus dem Restaurant in der Zonser Altstadt haben wollen, nur einen geringen Betrag habe ihm das Opfer geben wollen. „Er hat das Restaurant über Jahre hinweg mit aufgebaut. Das war sein Baby. Er hat die Art und Weise, wie er von seiner früheren Partnerin abgekanzelt worden ist, als sehr ungerecht empfunden“, sagte Verteidiger Horst Ruthmann. Letztlich griff der Angeklagte zum Messer und ließ erst von ihr ab, als sie sich in eine Nachbarswohnung flüchten konnte.

In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Mann noch einmal für die Tat. Viele Zonser im gut gefüllten Gerichtssaal hörten ihm zu – sie bekamen auch mit, dass er die aus seiner Sicht ungerechte Behandlung bis heute nicht überwunden hat. „Sie hat immer gesagt: Wir leben aus einem Pott“, so der 51jährige, „ich frage deshalb: Wo ist dieser Pott?“ mape