Im Landgericht Angeklagte stehen wegen Mordversuch vor Gericht
Mönchengladbach. · Viersener sollen einen Mann misshandelt und seine Familie erpresst haben.
In einem Prozess um Beteiligung an einem Mordversuch, erpresserischen Menschenraub und gefährliche Körperverletzung wurden vor dem Landgericht Mönchengladbach jetzt Zeugen vernommen.
Der Fall: Zwei Viersener (30 und 43 Jahre alt) sollen einen Bekannten misshandelt und anschließend versucht haben, Geld von seiner Familie zu erpressen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden den Mann später sogar töten wollten. Angeklagt ist auch ein 43-Jähriger aus Mönchengladbach. Er soll mit dem 34-jährigen Viersener zwei weitere Morde geplant, jedoch ebenfalls nicht ausgeführt haben.
Nun war ein potenzielles Opfer als Zeuge geladen. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund von Whats-App-Chats aus einer polizeilichen Telefonüberwachung davon aus, dass dieser Mann ein Rauschgifthändler ist, der von den beiden Angeklagten in eine Falle gelockt und getötet werden sollte.
Das Opfer erlitt mehrere Stich- und Schnittverletzungen
Der Zeuge verweigerte jedoch die Aussage, um sich nicht selbst zu belasten. Der Unfallchirurg, der das Opfer des im Februar 2019 umgesetzten Überfall-Plans versorgt hatte, sprach in seiner Aussage von einem nicht unerheblichen Blutverlust. Der eingelieferte Mann habe mehrere Stich- und Schnittverletzungen gehabt und sei sofort in den Operationssaal gebracht und dort von zwei Ärzten rund 45 Minuten versorgt worden.
Der Chirurg erklärte, er habe selten so viele Schnittverletzungen an einer einzigen Person behandelt. Deutlich über 30 Schnitte in einem „wilden Muster“ habe der Geschädigte davongetragen. Besonders schwerwiegend seien zwei Schnitte an einem Zeh und an einem Finger gewesen, da dort die Sehnen durchtrennt worden seien. Beide seien sofort rekonstruiert worden.
Der Angeklagte sei bereits durch aggressives Verhalten aufgefallen
Die Verletzungen waren nach Ansicht des Chirurgen mit einem sehr scharfen Instrument beigebracht worden, alle Schnitte hätten über glatte Ränder verfügt. Der Patient habe sich dank seines jungen Alters nicht in akuter Lebensgefahr befunden, unbehandelt hätte es jedoch „gefährlich werden können“.
Neben dem großen Blutverlust habe der Verletzte außerdem deutliche Anzeichen eines Schocks gezeigt. Nach der Behandlung habe das Opfer eine Schmerztherapie durchlaufen und sei zur Traumaverarbeitung in der LVR-Klinik Viersen vorstellig geworden.
Vor Gericht berichtete auch eine Polizistin über ein Gespräch mit einem Angestellten der Asylunterkunft, in der der 34-jährige Angeklagte gewohnt habe. Demnach nehme dieser wohl Psychopharmaka und trinke Alkohol. Der Mann sei unberechenbar und falle immer wieder durch aggressives Verhalten auf. Der Prozess wird fortgesetzt.