Landgericht Mönchengladbach Beging zweifacher Vater Mordversuch?

Mönchengladbach. · Gericht verhandelt Angriff auf junge Frau.

 Am 24. Juli wird am Mönchengladbacher Landgericht möglicherweise schon ein Urteil gefällt werden.

Am 24. Juli wird am Mönchengladbacher Landgericht möglicherweise schon ein Urteil gefällt werden.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Im Prozess um einen brutalen Messerangriff auf eine junge Frau hat die Kammer am Dienstag den Antrag des Verteidigers auf ein zweites psychiatrisches Gutachtenabgelehnt. Im ersten hatte eine Sachverständige den Angeklagten für schuldfähig erklärt. Zudem informierte die Kammer über eine eingegangene Akte der Staatsanwaltschaft Hamburg. Diese betreffe einen Vorgang aus dem Jahr 2018. Der 41-jährige gebürtige Viersener soll demnach für einen Einbruch in eine Pizzeria verantwortlich sein. Während zwei Personen unerkannt vom Tatort flohen, sprang der Viersener aus einem Fenster und wurde leicht verletzt festgenommen.

In der Klinik hatte der Mann erklärt, unter Drogen zu stehen und keine Erinnerungen an einen Einbruch zu haben. Staatsanwalt Stefan Lingen fand es „bemerkenswert, dass sich der Mann an nichts erinnert, lediglich an die Einnahme von Betäubungsmitteln“. Die Kammer sieht in den in Hamburg gemachten Feststellungen ein „nicht völlig unauffälliges Verhalten des Angeklagten, jedoch keine Hinweise auf eine verminderte Steuerungsfähigkeit“. Er habe einen Einbruch und den Sprung aus dem Fenster vollzogen, letzteres spreche höchstens für eine gewisse Risikobereitschaft. Der Verteidiger informierte über einen Bericht aus der LVR-Klinik, in die sich der Mann einen Tag nach der Tat hatte einweisen lassen. Dort hatte er erklärt, dass sich sein Amphetamin-Konsum nach zwölf Jahren sporadischer Einnahme gesteigert habe. Dies bereite ihm als zweifachem Vater Sorge. Laut Akte hatte der Mann erklärt, den Konsum daher am Tag zuvor eingestellt zu haben. Dies wäre der Tag des Überfalls auf eine junge Frau in ihrer Wohnung in Mönchengladbach gewesen. Die Klinik stellte am Tag der Einweisung eine „leichte Vergiftung“ fest.

Abschließend wies die Kammer darauf hin, dass nach bisherigen Erkenntnissen und den Aussagen des Opfers eine Verurteilung wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in Betracht komme. Der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit der 29-Jährigen ausgenutzt und möglicherweise aus Heimtücke gehandelt. Prozess wird fortgesetzt.