Gericht Nicht ins Messer gefallen - Angeklagte gesteht Tötung von Ehemann
Düsseldorf · Für die Tötung ihres Ehemanns durch einen Messerstich in den Bauch ist eine 60-Jährige in Düsseldorf zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht sprach sie wegen Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall schuldig.
Es habe sich um ein unglückliches Streitgeschehen gehandelt. Die Angeklagte habe ihren Ehemann nicht töten wollen.
Kurz zuvor war es in dem Totschlag-Prozess zu einer überraschenden Wende gekommen. Die Angeklagte rückte kurz vor der Urteilsverkündung von ihrer Unfallversion ab und legte ein Geständnis ab.
Ihr Mann sei im Streit auf die zugekommen, habe sie heftig an der Schulter gestoßen. Sie habe gerade mit einem Messer Brot geschnitten und spontan mit der Klinge zugestochen.
Das Gericht folgte mit der Strafe dem Antrag des Staatsanwalts, dem sich auch der Verteidiger angeschlossen hatte. In dem Prozess ging es auch um die Verwertbarkeit von Aufnahmen aus den neuen Bodycams der Polizisten. Eine Beamtin hatte die Kamera nach betreten der Tatwohnung mitlaufen lassen.