Justiz Springmann-Prozess: Gericht lehnt Beweisanträge ab

Wuppertal · Die Verteidigung kündigt an, am 29. Oktober noch weitere Anträge zu stellen.

Der 40. Verhandlungstag im Springmann-Prozess war kurz. Im Wesentlichen verkündete der Vorsitzende Richter, dass das Gericht Beweisanträge der Verteidiger ablehnt. Auch eine Kritik zu rechtlichen Hinweisen wies das Gericht zurück.

Der Prozess um den Doppelmord an Christa und Enno Springmann ist fast zu Ende. Das Gericht hat schon vor einigen Verhandlungstagen erklärt, es habe kein Programm mehr. Die Verteidiger vor allem des Enkels der Ermordeten zeigen mit Beweisanträgen auf, an welcher Stelle sie noch Lücken in der Aufklärung sehen, wollen auf Möglichkeiten anderer Tatversionen hinweisen.

So hatten sie am vorigen Prozesstag den Antrag gestellt, dass ein Fachmann für Kampftechnik bestätigen soll, dass die Art der Erdrosselung von Christa Springmann auf einen erfahrenen und sehr kräftigen Täter hinweise. Christa Springmann hatte einen Schal so um den Hals gelegt, dass von der einen Seite zwei Enden durch die Schlaufe auf der anderen Seite gezogen waren. Das Gericht glaubt, dass Christa Springmann den Schal bereits so trug. Es gebe keine Hinweise, dass der oder die Täter die Wicklung des Schals noch verändert haben.

Kritik an Rücknahme
des rechtlichen Hinweises

Das Gericht will auch den Psychiatrischen Gutachter nicht erneut dazu hören, was den Enkel zu einer spontanen Tötung bewegt haben könnte. Das sei bereits diskutiert worden.

Thema wurden auch noch mal die rechtlichen Hinweise, die das Gericht gegeben hatte. Danach könnte es sich bei der Tötung von Enno Springmann auch um einen Totschlag handeln, der durch einen heftigen Streit zwischen Enkel und Großvater ausgelöst wurde. Verteidiger Klaus Bernsmann sagte dazu: „Der gemeinsame Totschlag gibt Rätsel auf.“ Für diese neue Situation hatten die Verteidiger mehr Zeit gefordert, um ihre Verteidigung darauf auszurichten. Die hätten sie ja jetzt, erklärte der Vorsitzende Richter. Das Gericht hatte zuletzt eine Frist für Beweisanträge bis zum 29. Oktober gesetzt und damit die Plädoyers weiter in die Zukunft geschoben.

Heftige Kritik hatten die Verteidiger daran geäußert, dass das Gericht erst den rechtlichen Hinweis erteilte, der 45-jährige Angeklagte könne auch wegen Beihilfe verurteilt werden, diesen Hinweis aber später zurückzog. „Die unverzügliche Rücknahme eines Hinweise ist äußerst ungewöhnlich“, hatte Klaus Bernsmann gesagt. „Das hinterlässt den Eindruck der Beliebigkeit des Umgangs mit Hinweisen.“ Und sei willkürlich. Das Gericht erklärte nun, „die Rücknahme des Hinweises nach mehrstündiger Beratung“ sei „ungewöhnlich, aber nicht unzulässig“.

Der nächste Verhandlungstag ist kommenden Mittwoch. Ein Programm dafür gibt es noch nicht. Für Montag, 29. Oktober, kündigten die Verteidiger des Enkels weitere Anträge an. Auch die Verteidiger des 45-Jährigen erwägen über einen weiteren Antrag. Wann es zu Plädoyers und Urteilsverkündung kommt, steht noch nicht fest.