Justiz Springmann-Prozess: Enkel-Verteidiger kritisieren Ermittler

Im Prozess um die Springmann-Morde in Wuppertal machen die Verteidiger des angeklagten Enkels den Behörden Vorwürfe. Es gebe Lücken in den Ermittlungen.

Foto: Fischer, Andreas (f22)

Wuppertal. Wo war der Sohn der Springmanns zum mutmaßlichen Todeszeitpunkt? Wie gründlich hat die Polizei das ermittelt und überprüft? Wurde sein Handy von Funkmasten in der Nähe des Tatorts registriert?

Aus Sicht der Verteidigung sind einige Fragen offen. Das hatte sie bereits am vergangenen Prozesstag kritisiert. Und verlangt, dass der Sohn der Opfer nicht weiter als Nebenkläger zugelassen werden soll. Nebenkläger dürfen am Prozess teilnehmen, sich einen Anwalt nehmen, Anträge stellen. Der Sohn der Springmanns sitzt nicht selbst im Prozess, aber ein Anwalt, der ihn vertritt.

Am Freitag nahm die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zu dem Antrag Stellung, die Zulassung zur Nebenklage zu entziehen. Und erklärte dabei: „Selbstverständlich wurden die Verdachtsmomente mit der gebotenen Sorgfalt geprüft.“ So sei zwar das Handy des Sohnes geortet worden, aber von einem Funkmast weiter entfernt vom Tatort, nicht von Funkmasten in der Nähe. Die Staatsanwältin kritisierte, dass die Verteidiger den Verdacht auf andere lenken wollten.

Die Verteidiger sahen dennoch Lücken in den Ermittlungen. So habe man bei der Untersuchung der Funkzellen nur den Zeitraum von 16 bis 19 Uhr am 19. März 2017 betrachtet. Später sei aber das Handy des Sohnes in der Nähe eingeloggt gewesen: „Er war drin, nach 20 Uhr.“ Das sei ein Beweis dafür, „dass eine Spur nicht mit der gebotenen Sorgfalt verfolgt worden ist“. Auch das Alibi sei nur oberflächlich thematisiert worden. Das will das Gericht noch einmal genauer prüfen lassen.

Der Anwalt des Sohnes verwies darauf, dass sein Mandant als Angehöriger der Opfer das Recht habe, als Nebenkläger aufzutreten. Das könne ihm auch nicht entzogen werden.

Auch der Enkel macht in der Fortsetzung seiner Aussage den Sohn der Opfer - seinen Vater - zum Thema. Er schilderte ihn als launisch und aufbrausend. Er sei geschäftlich mal auf Betrüger hereingefallen, in der Folge bedroht worden. Kleinere Unternehmungen in Griechenland seien schief gegangen. Sein Verhältnis zu ihm habe sich verschlechtert, als er etwa 16 oder 17 Jahre alt war. Damals habe sich sein Vater wegen psychischer Probleme behandeln lassen. Der Vater habe ihn gedrängt auszuziehen, habe ihm auch sein erstes Auto „nicht wirklich“ gegönnt.

Er habe ein Verhältnis mit einer anderen Frau gehabt, sich erst mit seiner Mutter wieder versöhnt, dann sehr plötzlich von ihr getrennt. „Ich war sehr froh, dass ich meinen Opa hatte“, sagte der Enkel. „Er hat mir sehr geholfen durch Zuspruch.“ Ein fragwürdiger Vermittler habe versucht, seine Mutter bei der Regelung der Trennung zu beeinflussen, als sie nicht darauf einging, sei die Familie bedroht worden.

Sein Vater habe ihn von Detektiven beschatten lassen. Unangenehm sei ihm, wie sich sein Vater nach dem Tod der Großeltern verhalten, wie er Trauerfeier und Beerdigung gestaltet habe: „Ich hatte den Eindruck, mein Vater wollte zeigen, dass er nun an Stelle seines Vaters getreten war.“

Zuvor war der Gerichtsmediziner erneut zum möglichen Todeszeitpunkt und Methoden zu seiner Bestimmung befragt worden. Aus seiner Sicht lässt sich der Todeszeitpunkt bei beiden Opfern nicht genau eingrenzen - zu viele Faktoren seien nicht bekannt. Die von den Verteidigern vorgeschlagene Methode einer Professorin aus Jena hält er nicht für geeignet, weil sie nicht anwendbar sei für Fälle, in denen es Luftbewegungen gegeben haben kann.