Springmann-Prozess Springmann-Prozess: War eine Tat nur Totschlag?

Wuppertal · Im Springmann-Prozess erteilte das Gericht einen so genannten rechtlichen Hinweis.

Der Enkel des Ehepaars Springmann ist angeklagt, seine Großeltern getötet zu haben. Archivfoto: Andreas Fischer

Foto: Fischer, Andreas (f22)

Große Erwartungen gab es für den 38. Verhandlungstag im Springmann-Prozess am Freitag nicht – kurz vor Ende des Prozesses. Doch es gab noch ein paar Überraschungen: Das Gericht erteilte unter anderem den rechtlichen Hinweis, dass für beide Angeklagte hinsichtlich der Tötung von Enno Springmann auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht kommt.

Am Vormittag gab es zudem den Hinweis an den 45-jährigen Angeklagten, er könne hinsichtlich der Tötung von Christa Springman auch wegen Beihilfe zum Mord statt wegen Mordes verurteilt werden. Die Verteidiger des Enkels wandten ein, dann müsse dieser Hinweis auch für den Enkel gelten. Nach nochmaliger Beratung nahm das Gericht den Hinweis an den 45-Jährigen wieder zurück.

Die Tötung Enno Springmanns kann laut Gericht als Totschlag gewertet werden, wenn das Motiv Habgier - das wäre ein Mordmerkmal - nicht nachgewiesen werden kann. Die Tat könnte auch spontan durch einen Streit veranlasst sein. Die Tötung Christa Springmanns wäre nach dieser Betrachtung weiter ein Mord, weil sie umgebracht wurde, um die Tötung Enno Springmanns zu verdecken – das wäre ebenso ein Mordmerkmal.

Ein rechtlicher Hinweis wird erteilt, wenn eine mögliche Verurteilung von der Anklage abweicht. Denn ein Angeklagter kann nur für angeklagte Vorwürfe verurteilt werden. Ein rechtlicher Hinweis ist eine Art Erweiterung der Anklage.

Verteidiger forderten
einen Neustart des Prozesses

Die Verteidiger hielten diese jetzt erklärte Erweiterung für so gravierend, dass sie mehr Zeit forderten, ihre Verteidigung auf diese Vorwürfe einzustellen. Dafür müsse der Prozess länger unterbrochen werden oder neu starten. Das Gericht lehnte ab: Die Veränderung sei „nicht so wesentlich, dass eine Aussetzung oder längere Unterbrechung nötig wäre“.

Der Vorsitzende Richter teilte außerdem mit, dass das Gericht die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit anhören will – weil eine Zeugin im Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt hatte. Eine Geliebte Enno Springmanns hatte erst per Video ausgesagt, weil sie sich der Situation im Gerichtssaal nicht aussetzen wollte. Später wiederholte sie ihre Aussage jedoch im Saal.

Das Gericht lehnte weitere Verteidiger-Anträge ab - etwa die Anhörung einer weiteren Zeugin zum guten Verhältnis von Enno Springmann zu seinem Enkel und eines Experten zur möglichen Herkunft einer winzigen Blutspur. Es folgte aber dem Antrag, auch den 45-jährigen Angeklagten psychologisch untersuchen zu lassen. Nach Ansicht seiner Verteidiger wird das Gutachten zeigen, dass die Art der Tat nicht zur Persönlichkeit ihres Mandanten passt. Der hat im Prozess geschwiegen, will dem Gutachter aber Fragen zu seiner Biografie, jedoch nicht zu den Vorwürfen beantworten. Die Untersuchung ist für kommenden Mittwoch geplant. Die Plädoyers verschieben sich damit mindestens auf Freitag.