Katastrophe von Duisburg Loveparade-Prozess: Staatsanwaltschaft stimmt Einstellung zu - Drei Angeklagte lehnen ab

Düsseldorf · Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat einer Einstellung des Loveparade-Verfahrens unter Auflagen zugestimmt. Drei Angeklagte lehnen die Einstellung jedoch ab. Bei der Katastrophe waren 21 Menschen gestorben.

 Tausende Raver drängen sich auf der Loveparade in und vor dem Tunnel in Duisburg, in dem sich eine Massenpanik ereignet hat.

Tausende Raver drängen sich auf der Loveparade in und vor dem Tunnel in Duisburg, in dem sich eine Massenpanik ereignet hat.

Foto: dpa/Erik Wiffers

Im Loveparade-Strafprozess haben sieben der zehn Angeklagten einer Einstellung des Verfahrens ohne Auflage zugestimmt. Zuvor hatte auch die Staatsanwaltschaft den Vorschlag des Gerichts gutgeheißen. Möglicherweise wird das Gericht bereits am Mittwoch die Einstellung des Verfahrens gegen diese sieben Angeklagten verkünden.

Das Landgericht Duisburg hatte Mitte Januar vorgeschlagen, das Verfahren gegen sieben Angeklagte ohne, gegen drei Angeklagte mit Auflagen einzustellen.

Als Auflage nannte die Staatsanwaltschaft die Zahlung einer angemessenen Geldauflage, „die in einer Größenordnung von jeweils etwa 10 000 Euro liegen“ solle. Bei den drei Angeklagten, die eine Auflage erhalten sollen, handelt es sich um drei Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent.

Drei Angeklagte lehnen Einstellung des Verfahrens ab

Drei Angeklagte, gegen die das Verfahren nur gegen Auflagen eingestellt werden sollte, lehnten eine Einstellung ab. Für einen der Angeklagten sagte dessen Anwältin: „Er verzichtet nicht auf sein Recht, freigesprochen zu werden.“ Bei diesen drei Angeklagten handelt es sich um Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters Lopavent.

Ein Strafverfahren kann nur eingestellt werden, wenn Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagter zustimmen. Der Prozess gegen die drei wird damit fortgesetzt. Gericht und Staatsanwaltschaft rechnen damit, dass wegen einer großen Anzahl von noch zu vernehmenden Zeugen kein Urteil vor Eintritt der Verjährung am 28. Juli 2020 mehr gesprochen werden kann.

Einer der drei Angeklagten hatte schon vor der Ankündigung am Dienstag erklärt, dass er eine Einstellung ablehne. Für ihn kämen nur eine Verurteilung, ein Freispruch oder eine Einstellung wegen Verjährung in Frage. Er wolle sich nicht „damit abfinden, für ein "schnelles Ende" auf die Feststellung seiner Unschuld verzichtet zu haben“, teilte dessen Anwalt mit.

Bei den übrigen sieben Angeklagten handelt es sich um die sechs angeklagten Mitarbeiter der Stadt Duisburg sowie einen Mitarbeiter des Veranstalters. Ob die Angeklagten der Einstellung zustimmen werden, war zunächst offen. Beobachter rechneten damit, dass deren Verteidiger sich noch am Dienstag dazu äußern werden. Frühestens am Mittwoch könnte das Gericht dann die einzelnen Verfahren vom Prozess abtrennen und einstellen.

21 Menschen sterben im Gedränge am Loveparade-Gelände

Der Prozess hatte im Dezember 2017 begonnen. Am Dienstag ist der 100. Hauptverhandlungstag in dem Mammutprozess, der aus Platzgründen in einer Düsseldorfer Kongresshalle stattfindet. Den Angeklagten war unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen worden.

Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg gab es am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände ein so großes Gedränge, dass 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt wurden.

(red/dpa)