Prozess Loveparade-Tragödie: Ein Angeklagter lehnt Einstellung des Verfahrens ab

Düsseldorf · Im Loveparade-Prozess hat einer der zehn Angeklagten eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Das Gericht hatte das vorgeschlagen.

Kreuze stehen an der Gedenkstätte für Opfer der Loveparade.

Foto: dpa/Martin Gerten

Im Loveparade-Prozess hat einer der zehn Angeklagten den Vorschlag des Gerichts, das Verfahren einzustellen, abgelehnt. Dessen Anwalt habe für den Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent erklärt, dass dieser sich keine Einstellung des Verfahrens vorstellen könne - weder mit noch ohne Geldzahlung, sagte der Sprecher des Landgerichts Duisburg, Matthias Breidenstein, am Mittwoch in Düsseldorf.

Das Gericht hatte vor zwei Wochen nach 96 Verhandlungstagen eine Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen. Die Begründung war unter anderem, dass nach dem bisherigen Verlauf die individuelle Schuld eines jeden Angeklagten als gering bis allenfalls mittelschwer anzusehen sei. Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg gab es am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände ein so großes Gedränge, dass 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt wurden.

Bis einschließlich 5. Februar haben Staatsanwaltschaft und Angeklagte noch Zeit, sich zu dem Vorschlag zu äußern. Der Lopavent-Mitarbeiter ist der erste Beteiligte, der sich öffentlich dazu positioniert. Das Gericht kann das Verfahren nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten einstellen, wie der Sprecher weiter erläuterte. Im Fall des Lopavent-Mitarbeiters würde daher das Verfahren gegen ihn in jedem Fall weitergeführt, sollte er bei seiner Ansicht bleiben.

Seit Dezember 2017 läuft gegen sechs Bedienstete der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters ein Strafprozess. Wegen der vielen Verfahrensbeteiligten findet die Hauptverhandlung in einem Düsseldorfer Kongresssaal statt.

(dpa)