Prozess vor dem Landgericht Angeklagter litt unter einer Drogenpsychose

Gladbach. · Der 31-Jährige soll einen Bekannten mit einem Messer im Gesicht verletzt haben.

Ein 31-Jähriger muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Mönchengladbach verantworten.

Foto: dpa/Marius Becker

In einem Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Mönchengladbach sagte am Donnerstag ein zweiter Sachverständiger aus, den die Kammer angefordert hatte. Ein 31-Jähriger ist angeklagt, einen Bekannten in dessen Wohnung mit einem Messer im Gesicht und am Bauch verletzt zu haben.

Der psychiatrische Gutachter diagnostizierte bei dem Angeklagten eine Drogenpsychose und mehrjährigen Missbrauch von Amphetaminen, Alkohol und Cannabis. Bei den Sitzungsterminen habe sich gezeigt, dass der Angeklagte innerlich mit ganz anderen Dingen als dem gerade Besprochenen beschäftigt sei und sein Verhalten selten zum Gesprächsgegenstand gepasst habe.

Der Mann habe erklärt, „zweigespalten“ zu sein, eine Situation, die er als belastend beschrieb. Der Sachverständige erklärte, dass der Angeklagte unter einer hochgradigen Autoaggression leide und sich selbst statt andere verletze. Seit 2013 sei er mehrmals in psychotischen Zuständen in Kliniken in Erscheinung getreten, stehe unter einem hohem Leidensdruck, hervorgerufen durch massiven Alkohol- und Amphetaminkonsum. Durch letzteren habe sich vermutlich die psychotische Störung entwickelt. In einem „schlimmen Kreislauf“ habe der Angeklagte Alkohol getrunken, um die Symptome seiner psychischen Erkrankung zu ertragen, doch der Konsum habe diese Symptome weiter verstärkt.

Der Mann sei bei der Tat auf zwei verschiedenen Drogen gewesen

Zum Tatzeitpunkt sei ein Mischkonsum beider Substanzen sehr wahrscheinlich, daher sei bei dem 31-Jährigen eine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit gegeben. Bis zur Tat habe es ausschließlich Selbstverletzungen gegeben, niemand sonst sei verletzt worden. Bei einem hohen Alkohol- sowie Amphetaminkonsum könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass ein psychotischer Impuls zur Ausführung gekommen und der Bekannte deshalb mit dem Messer gestochen worden sei. Zur Prognose sagte der Gutachter, es sei fatal, die „Dinge so weiterlaufen zu lassen“. Es müsse sowohl eine Drogentherapie als auch eine Behandlung der Psychose erfolgen. Der Angeklagte spreche jedoch bereits gut auf ein Medikament an, sodass sich in den nächsten sechs Monaten weitere Erfolge einstellen dürften.