Müll-Entsorgung in Mönchengladbach Müll-Gebühren für Firmen neu berechnet

Mönchengladbach · 2020 werden alle Unternehmen neu erfasst. 2021 ändert sich dann die Gebühr.

Seit diesem Jahr wird der Restmüll in Mönchengladbach über die Rolltonnen entsorgt.

Foto: Ilgner Detlef (ilg)/Ilgner,Detlef (ilg)

. Die Müllentsorgung für Unternehmen soll sich an Januar 2021 ändern. Wobei das vor allem für die Müllgebühr gilt, die Gewerbetreibende für ihren Restmüll zu bezahlen haben. Neu ist in der Abfallsatzung der Mags der sogenannte Einwohnergleichwert, der völlig neu regelt, wie viel Unternehmen zu bezahlen haben. Die Satzung ist vom Rat bereits ohne Beanstandung zur Kenntnis genommen worden und muss in dieser Woche noch vom Mags-Verwaltungsrat endgültig besiegelt werden.

Wie funktioniert bisher die Entsorgung von Restmüll bei Gewerbebetrieben?

Bisher haben die Unternehmen bei der Mags angegeben, wie viel Restmüll bei ihnen anfällt. Das hat natürlich entsprechende Auswirkungen auf die zu zahlende Gebühr.

Was ändert sich?

Die Müllmenge und die Gebühr soll künftig über den Einwohnergleichwert berechnet werden. Betriebe geben an, wie viele Beschäftigte sie haben. Krankenhäuser melden die Zahl der Plätze und Hotels die Zahl der Betten im Haus. Das wird gleichgesetzt zu einem Einwohnergleichwert, der sich je nach Betriebsart erheblich voneinander unterscheidet. Dafür wird dann wie beim Bürger auch pro Kopf das Mindestvolumen von 15 Litern Restmüll pro Woche gleichgesetzt.

Wie wird das berechnet?

Das Beispiel Krankenhäuser, Kliniken und ähnliche Einrichtungen ist am einfachsten: Dort beträgt für jeden Platz der Einwohnergleichwert eins. Das heißt, ein Krankenhaus mit 100 Betten wie ein Haushalt mit 100 Bewohnern behandelt wird. Das bedeutet 1500 Liter Restmüllvolumen pro Woche, und damit die entsprechenden Tonnengrößen und Gebühren. Bei einem Hotel liegt dieser Schlüssel bei 4:1, das heißt, vier Betten bedeuten einen Einwohner und damit 15 Liter Restmüll Volumen pro Woche. Bei Speisewirtschaften und Imbissstuben ist das Verhältnis aber genau anders herum, nämlich 4:1. Je Mitarbeiter werden also vier Einwohner und damit 60 Liter Restmüll pro Woche zugrunde gelegt. Bei Gaststätten, die nur eine Konzession als Schankwirtschaft haben, Cafés und Eisdielen sind es pro Mitarbeiter zwei Einwohner, also 30 Liter Restmüll pro Woche.

Und so wird weiter berechnet: Verwaltungen, Banken, Verbände, Krankenkassen, Versicherungen, Selbstständige der freien Berufe, selbstständige Handels-, Industrie- und Versicherungsvertreter: je drei Beschäftigten ein Einwohnergleichwert, also 15 Liter Restmüll pro Woche. Lebensmitteleinzel- und Großhändler: je Mitarbeiter zwei Einwohnergleichwerte, also 30 Liter Restmüll pro Woche. Einzel- und Großhandel sowie Industrie, Handwerk und übrige Gewerbe: je Mitarbeiter ein halber Einwohnergleichwert, also 7,5 Liter Restmüll pro Woche.

Was ist mit Teilzeitkräften?

Beschäftigte, die weniger als die Hälfte der branchenüblichen Arbeitszeit im Job sind, werden zu einem Viertel berücksichtigt.

Und wie funktioniert künftig die Veranlagung?

Dazu will die Mags im kommenden Jahr die Daten erheben. Ähnlich wie das bei Privathaushalten in diesem Jahr war, werden 2020 die Gewerbebetriebe in der Stadt erhoben. Dazu fragt die Mags entweder bei den ihnen bekannten Betrieben an oder schreibt Grundstückseigentümer an, die dann die entsprechenden Auskünfte erteilen müssen.

Warum wird nicht einfach das Gewerberegister zu Rate gezogen?

Weil dort die benötigten Daten nicht in jedem Fall aufgeführt sind. Die Zahl der Mitarbeiter etwa nicht. Dort ist auch nicht erfasst, wo es aktive Betriebe gibt, die auch Müll produzieren. Außerdem können Selbstständige auch von zu Hause aus arbeiten, sie brauchen dann nicht zwei Mal (als Privatperson und als Gewerbetreibender) veranlagt werden. „Und es gibt Unternehmen, die nicht das angegeben haben an Restmüllmengen, die tatsächlich anfällt“, sagt Mags-Vorstand Gabi Teufel. „Wer bisher richtig angemeldet hat, wird kaum Veränderungen haben.“