Opfer wurde lebensgefährlich verletzt Versuchter Mord: Staatsanwalt fordert sechs Jahre und Entzug
Mönchengladbach. · Zwei Drogenabhängige hatten einen Mann lebensgefährlich verletzt.
Vor dem Landgericht sind ein 38-jähriger Mann wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und seine 26-jährige Freundin wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt. Im Prozess wurden am fünften Verhandlungstag nun die Plädoyers gehört.
Bei dem Vorfall im Mai 2019 auf dem Platz der Republik soll die Frau mit dem späteren Opfer in einen Streit geraten sein und ihm mit einem Teleskopschlagstock auf Hand und Oberarm geschlagen haben. Ihr Lebensgefährte habe laut eigener Aussage zunächst Schreie seiner Freundin gehört, sei dann dazugekommen, um sie zu beschützen.
Laut Anklage soll er dem Mann mit einem Messer in den Hals gestochen haben. Der Staatsanwalt sieht die Anklagevorwürfe durch die Hauptverhandlung bestätigt und wertet den Angriff als versuchten Mord aus Heimtücke, da das Opfer arg- und wehrlos gewesen sei. Dafür forderte er am Dienstag sechs Jahre Haft sowie die Unterbringung in einer Entzugsklinik. Für die Angeklagte beantragte er sieben Monate auf Bewährung sowie die Durchführung eines Entzugs.
Beide Angeklagten sind heroinabhängig und in einem Methadon-Programm, konsumieren zusätzlich Cannabis sowie Alkohol. Zum Tatzeitpunkt hatten beide Angeklagte einen Blutalkoholgehalt von 2,3 Promille. Zuvor hatte ein psychiatrischer Sachverständiger erklärt, dass bei beiden Angeklagten zum Zeitpunkt der Angriffe trotz der hohen Alkoholisierung keine Hinweise auf eine eingeschränkte Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit vorgelegen habe.
Sachverständiger empfiehlt
35-monatigen Entzug
Beide seien Alkohol sowie Drogen gewöhnt, durch die Methadon-Einnahme habe es zudem keine Entzugserscheinungen gegeben. Er empfahl für den Angeklagten die Unterbringung in einer Entzugsklinik von 35 Monaten Verweildauer. Die 26-Jährige habe bereits Kontakt zu einer Drogenberatung aufgenommen, wolle eine Langzeittherapie durchführen.
Diese freiwillige Maßnahme stufte der Sachverständige als ausreichend ein, da die Tat nicht symptomatisch für den Hang zu Drogen sei. Vorstrafen gebe es lediglich wegen Diebstahls und Betrugs. Der Angeklagte wurde bereits wegen Diebstahls, räuberischer Erpressung sowie gefährlicher Körperverletzung verurteilt, bei ihm drohe bei weiterem Drogenkonsum, dass er sich weiterhin „sozial gefährlich“ verhalten könne.
Für den Verteidiger des 38-Jährigen habe sich der Anklagevorwurf nicht bestätigt, daher forderte er für eine gefährliche Körperverletzung eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten sowie die Einweisung in eine Entzugsklinik. Der Anwalt der 26-Jährigen forderte für seine Mandantin fünf Monate auf Bewährung. Das Urteil ergeht am 13. März.