Monheim Prozess gegen 20-jährigen Langenfelder geht weiter
Monheim/Düsseldorf. · Versuchter Mord lautet die Anklage.
Wegen versuchten Mordes muss sich derzeit ein 20-jähriger Langenfelder vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Am zweiten Verhandlungstag ließ sich der Angeklagte zu den Tatvorwürfen ein. Laut Staatsanwaltschaft soll er im September 2019 den 39 Jahre alten Ex-Freund seiner Mutter in Monheim mit mehreren Messerstichen schwer verletzt haben.
Dass er mit Vorsatz gehandelt habe, bestreitet der Heranwachsende. Im Gegenteil, er will sich gegen die Angriffe des 39-Jährigen an dessen Wohnungstüre nur gewehrt haben. Warum er dort geklingelt habe? Das spätere Opfer soll mehrere Jahre mit der Mutter des Angeklagten liiert gewesen sein soll. Zum Tatzeitpunkt soll der 39-Jährige, wie der Angeklagte im Gerichtssaal sagte, zudem auch noch ein Verhältnis zu seiner eigenen Ex-Freundin gehabt haben.
Die Verhältnisse seien nicht ausschlaggebend gewesen für eine Tat, von der der Angeklagte nicht mehr so genau wissen will, wie es dazu überhaupt gekommen sei. Nur eines wusste er damals ganz genau: Seiner Mutter soll der 39-Jährige Morddrohungen geschickt haben, die sich gegen ihn und den 17 Jahre alten Bruder gerichtet hätten. Bevor sich der Angeklagte am 10. September 2019 auf den Weg nach Monheim gemacht habe, soll ihm seine Ex-Freundin von den Morddrohungen per Whatsapp erzählt haben. Sie soll ihm bei der Gelegenheit und auf Nachfrage auch gesagt haben, dass sie eine Beziehung mit dem späteren Opfer habe. Nach diesem Treffen mit der Ex-Freundin will der Angeklagte in die Anne-Frank-Straße geradelt sein, um dort im fünften Stock eines Mehrfamilienhauses an der Türe des 39-Jährigen zu klopfen.
Aussagen von Opfer und Täter gehen weit auseinander
Was danach geschah – dazu gehen die Aussagen auseinander. Der Angeklagte behauptet, von dem Älteren gleich nach dem Öffnen der Türe geschlagen worden zu sein. Im Gerangel danach will er in Notwehr das Doppelklingenmesser aus seiner Tasche geholt haben. Wie er dem Anderen die Verletzungen im Rücken zugefügt haben soll? Daran kann sich der Angeklagte nicht mehr genau erinnern. Der mittlerweile 40-Jährige schildert im Gerichtssaal die Tatabläufe völlig anders. Demnach sei er gleich nach dem Öffnen der Türe vom Angeklagten angegriffen worden.
Dass er den Ex-Freund seiner Mutter zuvor damit bedroht haben soll, ihm etwas anzutun und dafür auch in den Knast gehen zu wollen? „Das war eine Dummheit und nicht ernst gemeint“, sagte der 20-Jährige.
Die Kammer wird nun noch weitere Zeugen hören. Das Urteil soll am 30. März verkündet werden. magu