Siedlung Am Ohrenbusch in Langenfeld „Eigentümer müssen Hausaufgaben machen“

Langenfeld · Ohrenbusch: Der Leiter der Stadtentwicklung macht auf den geltenden Bebauungsplan aufmerksam.

Mit der Spargeldammfräse hat Josef Aschenbroich einen kleinen Damm aufgeschichtet.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

(elm) Nein, Landwirt Josef Aschenbroich ist nicht unter die Spargelbauern gegangen. Er hat jetzt zwischen die beiden Furchen am unteren Rand des Unteren Feld in Reusrath mit einer Spargeldämmfräse einen 60 Zentimeter hohen Wall gebaut. Das sei eine freiwillige Maßnahme, betont er. Er fühle sich nach wie vor nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Siedlung Am Ohrenbusch vor herabfließendem Regenwasser geschützt ist.

„Es hilft, ist aber keine Lösung, um das Thema nachhaltig zu befrieden“, bemerkt dazu Thomas Küppers, Leiter des Bereichs Stadtentwicklung, an. Er könne den Landwirt verstehen, der sich nicht verantwortlich fühle, das Problem seiner westlichen Nachbarn bei Starkregenereignissen zu lösen. „Diese versuchen ja auch, die Stadt in die Pflicht zu nehmen. Das ist unbillig.“ Küppers verweist hierbei auf das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG), wonach laut § 5 Abs. 2 „jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet ist, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen.“ Demnach müssen erst einmal die Grundstückseigentümer, die ihre Häuser in topografisch ungünstiger Lage gebaut haben, ihre Hausaufgaben machen, sagt Küppers. Aschenbroich habe auch recht, wenn er sich auf § 37 WHG berufe, wonach der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein tiefer liegendes Grundstück nicht zum Nachteil eines höher liegenden Grundstücks behindert werden dürfe.

Küppers verweist zudem auf den in dem Gebiet geltenden Bebauungsplan Re 28 Am Ohrenbusch Süd-Ost, der festlege, dass am Feldrand ein drei bzw. fünf Meter breiter Grünstreifen freizuhalten sei. Dort könne man gegebenenfalls einen Retentionsgraben ausheben oder einen Wall aufhäufen. Im Norden, im Bereich der Grundstücke Am Ohrenbusch 19a bis 21a, gebe es eine solche Festsetzung nicht. In dem Streifen seien bauliche Anlagen nicht zulässig. „Da stehen aber mittlerweile Gartenhäuser und andere womöglich nicht genehmigte Anlagen“, so Küppers. Eigentlich sollten sich die Eigentümer zusammentun, um gemeinsam für ihren Überschwemmungsschutz zu sorgen.

Die Stadt jedenfalls werde sich in ihrem Vorhaben nicht beirren lassen, das Baugebiet Alte Schulstraße zu entwickeln. „Wir brauchen die Kita und sozialen Wohnungsbau.“ Er wehrt sich gegen die Darstellung einiger Anwohner, mit dem Neubaugebiet werde erst ein Überschwemmungsproblem geschaffen. „Das geplante Versickerungsbecken ist so dimensioniert, dass es das Wasser auch aus den südlichgelegenen Wohngebieten aufnehmen kann“, so Küppers. Das sei eine Maßnahme für das gesamte Wohngebiet.

Aschenbroich hatte als Sprecher der Eigentümergemeinschaft am Unteren Feld eine Wallanlage wegen des Einsatzes schwerer Baugeräte und der großen beanspruchten Fläche abgelehnt. Eine Spundwand wiederum sei zu teuer und für ihr Abteufen müsse man ebenfalls schweres Gerät einsetzen, so Küppers. „Auch das würde zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Ackerfläche führen.“ Er ist etwas hin und hergerissen zwischen dem Verständnis für den Standpunkt des Eigentümers und dem Wunsch nach „etwas mehr Solidarität“.