Messerstecherei in Mönchengladbach Versuchter Mord: Angeklagte sagen aus
Mönchengladbach. · Bei einem Streit im Mai 2019 wurde einem Opfer ein Messer in den Hals gestochen.
In einem Schwurgerichtsprozess haben am Freitag die beiden Angeklagten ausgesagt. Eine 26-Jährige ist wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt, ihr 38-jähriger Lebensgefährte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Laut Anklage sei es im Mai 2019 zwischen der Frau und einem Zeugen auf dem Platz der Republik zu einem Streit gekommen, in dessen Verlauf die Frau einen Teleskopschlagstock gezogen und zugeschlagen habe. Einem zweiten Zeugen, der dazukam, habe sie eine Ohrfeige verpasst. Als ihr Lebensgefährte den Streit bemerkt habe, soll er versucht haben, das erste Opfer mit einem Messer zweimal in den Oberkörper zu stechen. Dabei soll er geschrien haben, er werde den Mann umbringen. Als beide Männer zu Boden gingen, habe der Angeklagte den Mann mit dem Messer in den Hals gestochen, dabei nur knapp eine Halsschlagader verfehlt. Die Staatsanwaltschaft wertet den Angriff als versuchten Mord aus Heimtücke. Nur durch die Gegenwehr des Opfers und das Einschreiten umstehender Personen sei der Angeklagte von weiteren Angriffen abgehalten worden.
Angeklagte ließ von ihrem Alkohol- und Drogenkonsum berichten
Vor Gericht ließ die Angeklagte von ihrem Anwalt über ihren Alkohol- und Cannabis-Konsum sowie ihre Heroinabhängigigkeit berichten. Am Tattag habe sie sich mit einer Freundin zum Biertrinken auf dem Platz der Republik verabredet. Dort sei es zu einem Streit der Freundin mit deren Ex-Freund gekommen, in den sich das spätere Opfer einmischte. Daraus habe sich ein Wortgefecht zwischen der Angeklagten und dem Mann „mit Beleidigungen auf beiden Seiten“ ergeben. Irgendwann habe der Mann sie geohrfeigt, woraufhin bei ihr eine „Sicherung durchgebrannt“ sei. Da habe sie den Schlagstock, den sie während des Streits erhalten habe, aus dem Hosenbund gezogen und zugeschlagen. Auch die Ohrfeige gab sie zu.
Laut eigenen Angaben ist auch der Angeklagte heroinabhängig. Am Tattag habe er etwa acht Flaschen Bier getrunken, bevor er zum Platz der Republik gegangen sei. Etwa 250 Meter davor habe er seine Freundin schreien gehört. Er sei zwischen die beiden Streitenden getreten, habe sein Messer rausgeholt und aufgeklappt. Er habe in Richtung des Mannes gestochen, diesen aber nicht verletzen wollen. Während der Rangelei seien beide zu Boden gegangen, er habe den Mann in die Schulter gestochen, kann sich nicht erklären, warum es in den Hals gegangen sei. Er habe nicht aus Tötungsabsicht gehandelt, habe den Mann nur verletzen wollen.