Baustelle in Mönchengladbach Viersener Straße: Protest gegen Neubau
Windberg · Eine Nachbarin hat Klage gegen den Bebauungsplan eingereicht.
. Der Einsturz der Giebelwand an der Viersener Straße ist erst wenige Tage her, da beschäftigte sich am Dienstag der Planungs- und Bauausschuss mit dem an der Viersener Straße geplanten Bauprojekt. Aber nicht wegen des Einsturzes der Hauswand und dem damit verbundenen Teilabriss des Hauses, sondern wegen der Planungen für den benachbarten Komplex: Das Rathaus stellt nämlich den erst im Dezember 2018 beschlossenen Bebauungsplan noch einmal neu auf. Der Plan regelt genau, was der Investor dort bauen darf, nämlich einen Wohnkomplex mit Lebensmittelmarkt. Dafür gibt es eigentlich auch schon seit Juli 2019 eine Baugenehmigung, weshalb die Baustelle, in die die Giebelwand Ende vergangener Woche gestürzt ist und wodurch vier Bewohner ihr Hab und Gut verloren haben, auch bereits läuft.
Eine Anwohnerin hat allerdings Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Baugenehmigung erhoben. Die Nachbarin geht davon aus, dass der Bebauungsplan nicht vollkommen rechtmäßig zustande gekommen ist. Sie verweist auf die jüngste Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts. Das nämlich ist der Auffassung, dass die von der Stadt verwendete Formulierung zur Niederschrift von Stellungnahmen einzelne Bürger davon abgehalten haben könnte, sich an der Aufstellung des Bebauungsplanes zu beteiligen. Außerdem sei das beschleunigte Verfahren für den Bebauungsplan falsch angewandt worden. Und deshalb sei eben auch die Baugenehmigung nicht rechtens.
Ob das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Einwänden der Anwohnerin folgt, ist unklar. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, sei eine Entscheidung im Hauptverfahren derzeit auch nicht abzusehen. Allerdings gibt es auch einen Antrag im Eilverfahren. Darin wird geprüft, ob die von der Stadt erteilte Baugenehmigung die Rechte der Anwohnerin verletzen könnte. Im Eilverfahren könnte eine Entscheidung in den kommenden Wochen fallen, so Gerichtssprecherin Jana Lorenz.
Bis dahin ergeben sich Unklarheiten, ob das Projekt derzeit so gebaut werden darf. Die will die Stadt umgehen und jetzt einen neuen, identischen Bebauungsplan aufstellen. Diesmal aber nicht im beschleunigten Verfahren, sondern im Regelverfahren – und ohne eventuelle formale Formfehler. Die Stadt geht davon aus, „dass das bestehende Vorhaben auch künftig genehmigungsfähig bleibt“. „Das ist ein sehr gutes Projekt, das im Moment leider nicht unter einem guten Stern steht“, sagte Jürgen Beckmann, Leiter der Stadtplanung mit Verweis auf das Unglück aus der vergangenen Woche. Das gilt aber womöglich auch für den Bebauungsplan: „Es kann sein, dass wir den gesamten Verfahrensweg noch einmal durchlaufen müssen.“ Und das würde Jahre bedeuten – je nachdem, wie das Verwaltungsgericht entscheidet. „Aber wir sind willens, etwaige Verfahrensfehler zu beheben“, kündigte Beckmann an. Der Planungs- und Bauausschuss stimmte dafür, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen.
Zu dem Plangebiet gehört auch das jetzt in Teilen abgerissene Haus an der Viersener Straße, weil ein Teil des Gartens für das Neubauprojekt genutzt werden soll, wie aus den Planunterlagen hervorgeht. Der Plan legt fest, dass das Wohngebäude unverändert erhalten bleiben muss. Dort seien ausschließlich Wohnungen und Räume für freie Berufe zulässig. Und an anderer Stelle heißt es: „Soweit bei der weiteren Planung und Umsetzung des Vorhabens der Umgebungsschutz der Baudenkmäler beachtet wird, sind keine negativen Auswirkungen auf die Baudenkmäler zu erwarten.“