Schutz vor Kostenfallen im Internet: Keine Daten preisgeben

Bremen (dpa/tmn) - Wer sich mit Hilfe der Gerichte gegen Abofallen und Betrug im Internet zur Wehr setzen will, steht nach Einschätzung von Verbraucherschützern häufig auf verlorenem Posten. Daher sollten Verbraucher von vornherein aufpassen, um nicht darauf reinzufallen.

Rezepte, Songtexte oder Gedichte - im Internet gibt es vieles kostenlos. Doch hinter manchen Angeboten verbergen sich Abofallen, die teuer werden können. „Misstrauisch sollte man immer dann werden, wenn Daten wie der Name, die Adresse oder sogar die Bankverbindung abgefragt werden“, sagt Lovis Wambach von der Verbraucherzentrale Bremen. „Denn das ist bei kostenlosen Angeboten ja eigentlich nicht nötig.“

Wer dennoch solche Angaben macht, gehe damit unter Umständen einen kostenpflichtigen Abovertrag ein, erklärt Wambach. Das ist Internetnutzern aber oft nicht bewusst, denn Gebühren sind meist in den Geschäftsbedingungen versteckt. „Die persönlichen Daten werden außerdem möglicherweise auch an Dritte weitergegeben.“

„Die Hintermänner sitzen oft im Ausland oder sie wechseln ihre Firmennamen wie die Hemden“, sagt Günter Hörmann, der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. Ihnen juristisch beizukommen, sei eine „Sisyphusarbeit, sowohl strafrechtlich wie auch zivilrechtlich“. Gerade deshalb sei es sehr zu begrüßen, dass jetzt acht Angeklagte wegen Internet-Betrugs in Hamburg vor Gericht stehen. Sie sollen fast 70 000 Nutzer um mehr als 5,3 Millionen Euro geprellt haben. „Das dürfte der erste Prozess in dieser Größenordnung in Deutschland sein“, sagte Hörmann. „Da hat sich die Staatsanwaltschaft wohl viel Mühe gegeben.“

Jeden Monat fallen nach früheren Angaben des Dachverbandes der Verbraucherzentralen 20 000 Internet-Nutzer auf betrügerische Angebote im Netz herein - nach Hörmanns Worten eine wohl eher vorsichtige Schätzung, es könnten auch weit mehr sein. Sie suchen im Netz nach Hausaufgabenhilfe, Kochrezepten, Gratis-Software oder einem Routenplaner. Auf geschickt gestalteten Seiten werden die Opfer aufgefordert, Name und Adresse anzugeben - und haben unwissentlich ein Abo abgeschlossen. Das ist auf den Seiten gar nicht oder sehr versteckt zu lesen. Die Folge: Rechnungen, Mahnungen, Anwaltspost.

Landen dann Zahlungsaufforderungen im Briefkasten, sollten Betroffene auf keinen Fall zahlen, rät Wambach. „Sie können sich ruhig erstmal tot stellen.“ Denn dass ein Vertrag zustande gekommen ist, muss letztendlich der Anbieter beweisen. Erst wenn ein Mahnbescheid vom Gericht zu Hause ankommt, müssten Verbraucher aktiv werden. „Dagegen muss unbedingt Widerspruch eingelegt werden - am besten per Einschreiben mit Rückschein.“

Das Bundeskabinett hat bereits zum Schutz der Verbraucher eine „Button-Lösung“ verabschiedet, die aber noch nicht das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat. Danach muss der Nutzer eine spezielle Schaltfläche („Button“) anklicken und bestätigen, dass er ein Produkt verbindlich bestellt und den Preis akzeptiert. „Das muss nun erst einmal umgesetzt werden und dann werden betrügerische Firmen Wege finden, die Regelung zu umgehen“, befürchtet Hörmann. Die Abo-Fallen würden erst verschwinden, wenn niemand mehr darauf hereinfalle. Doch das sei wegen der Raffinesse der Betrüger nicht zu erwarten.