Seehofer will Sami A. abschieben
Bislang galt für den Ex-Leibwächter bin Ladens ein Abschiebungsverbot.
Bochum/Berlin. Nach der Abschiebung des Terrorverdächtigen Haikel S. nach Tunesien hat sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dafür ausgesprochen, auch einen früheren Leibwächter von Terrorchef Osama bin Laden abzuschieben. „Mein Ziel ist es, die Abschiebung zu erreichen, auch in diesem Fall.“ Es geht um den in Bochum lebenden Tunesier Sami A.. Bislang galt für den Extremisten ein Abschiebungsverbot wegen drohender Folter in seinem Heimatland. Die Rechtslage hat sich offenbar durch ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geändert. Das Gericht stellte sich einer Ausweisung des Tunesiers Haikel S., der ebenfalls als „Gefährder“ gilt, nicht entgegen, der Mann wurde gestern nach Tunesien abgeschoben.
Zuvor hatte bereits das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde des Mannes abgelehnt. Die Abschiebung eines Gefährders in ein Zielland, in dem ihm die Verhängung der Todesstrafe droht, verstoße nicht gegen das Grundgesetz, wenn eine Vollstreckung der Todesstrafe ausgeschlossen sei, hieß es in dem Beschluss aus Karlsruhe (2 BvR 632/18).
„Das ist ein sehr vernünftiges Urteil“, sagte Horst Seehofer. Auf die Nachfrage, ob es Auswirkungen auf den konkreten Fall habe, antwortete der Minister mit Ja. lnw