Das Altenheim wehrt sich allerdings gegen den Vorwurf. Beim ersten Gütetermin vor dem Bonner Landgericht konnte es aber nicht erklären, warum der ohnmächtige Senior so spät im Speisesaal entdeckt und in ein Krankenhaus gebracht wurde, wie ein Behördensprecher am Montag bestätigte.
Der Senior hatte sich Ende September 2012 beim Mittagessen an dem Schnitzel verschluckt. Er bekam keine Luft mehr und fiel ohnmächtig aus dem Rollstuhl. Im Speisesaal mit rund 30 Bewohnern war der Vorfall nicht sofort bemerkt worden. Zu diesem Zeitpunkt, so der Vorwurf der Klägerin, sei offenbar keine Aufsichtsperson im Speisesaal gewesen.
Die Richter äußerten Zweifel an der Erklärung des Altenheims, im Saal sei es vielleicht zu laut gewesen. Das Argument sei nicht lebensnah. Der Speisesaal eines Altersheims sei keine Studentenmensa, wo man sein eigenes Wort nicht mehr verstehen könne.