Sex-Angebot: Lehrer erhält Schulverbot

40-Jähriger hatte mit Schülerin (16) im Internet Anzüglichkeiten ausgetauscht.

Aachen. Ein 40-jähriger Lehrer aus dem Aachener Raum hat Unterrichtsverbot erhalten, nachdem er mit einer 16-jährigen Schülerin im Internet sexuelle Anzüglichkeiten ausgetauscht hatte. Er habe dabei über soziale Netzwerke ausdrücklich auch sein sexuelles Interesse an dem Mädchen geäußert, befand das Verwaltungsgericht Aachen (Az. 1 L 251/13). Das Unterrichtsverbot sei zu Recht erfolgt.

Der Lehrer habe über Monate privaten Kontakt mit einer seiner Schülerinnen gehabt und sie schließlich gebeten, mit ihm sexuell zu verkehren, erläuterte das Gericht. Das sei der Schülerin dann zu viel geworden, und sie habe sich der Schulleitung offenbart. Die für die Schulaufsicht zuständige Bezirksregierung Köln verbot dem Lehrer seinen Dienst und kündigte die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis an.

Der Lehrer habe sich dann an das Gericht gewandt und erklärt, dass er einen Fehler begangen habe. Da es aber keine körperlichen sexuellen Kontakte mit der Schülerin gegeben habe, seien das Unterrichtsverbot und eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis unverhältnismäßig. Das Gericht betonte jedoch, dass bereits die verbalen sexuellen Kontakte eine weitere Unterrichtstätigkeit nicht erlaubten. Der Gerichtsbeschluss ist nicht rechtskräftig.