Sicherungsverwahrung für Serienvergewaltiger
Kassel. Sicherungsverwahrung für einen Serienvergewaltiger: Das Landgericht Kassel hat am Mittwoch einen Mann wegen besonders schwerer Vergewaltigung zu zehn Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Der Fall hatte Schlagzeilen gemacht, weil die Staatsanwaltschaft in einem vorherigen Verfahren bereits Sicherungsverwahrung beantragt hatte. Ein Gericht in Darmstadt war dem aber nicht gefolgt, weil formale Gründe für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung fehlten. Zwei Monate nach der Entlassung schlug der Täter wieder zu.
Der 43 Jahre alte Angeklagte hatte zu Beginn des Kasseler Prozesses über seinen Verteidiger gestanden, im Februar die 18 Jahre alte Tochter seiner Freundin in seine Wohnung gelockt, mit Klebeband gefesselt und mehrfach vergewaltigt zu haben.
"Es ist unvorstellbar, dass er so schnell wieder rückfällig wurde", sagte der Vorsitzende Richter in seinem Urteil. "Weder vorherige Strafen noch Therapien haben etwas bewirkt." Der Verteidiger des Angeklagten kündigte an, eine Revision zu prüfen.
Der Mann hatte sich zuvor bereits fünfmal an Frauen vergangen und saß rund 19 Jahre in Haft. Die Sicherungsverwahrung wird alle zwei Jahre überprüft. Das mittlerweile 19 Jahre alte Opfer sagte nach dem Prozess: "Ich bin glücklich, dass er die gerechte Strafe bekommen hat. Er ist weg, aber die Angst bleibt."