Urteil gegen „Pflegemafia“ Sieben Jahre Haft für schweren Pflegebetrug
Düsseldorf (dpa) - Für den millionenschweren Abrechnungsbetrug bei der ambulanten Pflege hat das Düsseldorfer Landgericht bis zu sieben Jahre Haft verhängt. Es verurteilte sämtliche neun Angeklagten.
„Alle haben sich, so gut es ging, die Taschen vollgestopft“, sagte der Vorsitzende Richter Guido Noltze.
Statt täglich etwa Kompressionsstrümpfe zu wechseln, seien den „Patienten“, die mitgespielt hätten, Putzdienste, Friseurbesuche oder Maniküre bezahlt worden. Mehrere Ärzte hätten ebenfalls mitgemacht und dafür Bestechungsgelder kassiert.
Weil die meisten Angeklagten aus Russland oder der Ukraine stammen, war das jahrelang funktionierende Betrugssystem als das einer „russisch-ukrainischen Pflegemafia“ bekanntgeworden. Tatsächlich attestierte das Gericht gewerbsmäßigen, organisierten Bandenbetrug und Geldwäsche. Hinweise darauf, dass bekannte Mafiagruppen dahinterstecken, fanden sich nicht.
Fünf der neun Angeklagten hatten Geständnisse abgelegt. In zwei Fällen setzte das Gericht eine Strafe von zwei Jahren Haft zur Bewährung aus. Eine Geschäftsführerin, die als Kronzeugin zuerst ausgepackt hatte, erhielt zwei Jahre und elf Monate Haft. Der Schaden war von den Ermittlern auf mindestens 8,5 Millionen Euro beziffert worden. Geschädigte seien über die Kommunen und Krankenkassen letztlich die Steuer- und Beitragszahler in Deutschland, befand das Gericht.
Wenige Pflegepatienten seien vorschriftsmäßig behandelt worden, der Rest habe nur einen Bruchteil der Leistungen erhalten. Das System sei sogar offen angepriesen worden, hieß es in der Urteilsbegründung: Die Stärke russischer Pflegedienste sei es, Leistungen durch andere Leistungen zu ersetzen.
Acht Jahre lang habe dies funktioniert. Als ein Steuerberater sein Mandat niedergelegt habe, weil er auf Scheinrechnungen gestoßen war, hätten die Verurteilten es sogar noch geschafft, die Papiere so zu bereinigen, dass sie die fällige Betriebsprüfung des Finanzamts überstanden ohne aufzufliegen.
Das Gericht bezifferte den Schaden nach 32 Verhandlungstagen auf mindestens 4,7 Millionen Euro. Das Gericht ordnete die Einziehung von rund 1,8 Millionen Euro an. Die Begehung der Taten sei den Angeklagten mangels ausreichender Kontrolle der Pflegeleistungen erleichtert worden.
Beim Haupttäter habe man ein Schweizer Nummernkonto und zwei Kilo Gold entdeckt. Auf die Behauptung einer Angeklagten, dass Geld sei armen Verwandten in der Ukraine zugute gekommen, entgegnete der Richter: „Das war das Geld der deutschen Steuer- und Beitragszahler. Wir sind nicht das Sozialamt der Ukraine oder der Russischen Föderation.“
Es werde wohl nicht gelingen, den am System beteiligten Ärzten den Prozess zu machen, sagte Staatsanwältin Petra Szczeponik am Rande des Verfahrens. „Wir sind auf eine Mauer des Schweigens gestoßen.“ Die Vorwürfe der Anklage waren auf 1100 Seiten ausgeführt. Die Verurteilten Männer und Frauen sind zwischen 34 und 63 Jahre alt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bundesweit standen zuletzt 230 ambulante Pflegedienste unter Verdacht, betrügerisch abgerechnet zu haben. Nach einer älteren Schätzung des Bundeskriminalamts könnte der Schaden für die Sozialkassen bei mindestens eine Milliarde Euro pro Jahr liegen.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte die Vorgänge als „Riesensauerei“ bezeichnet. Die Stiftung Patientenschutz berichtete, der aktuelle Pflege-Qualitätsbericht stelle bei fast einem Drittel der Dienste Auffälligkeiten bei der Abrechnung fest. Der Gesetzgeber unternehme zu wenig, um Pflegebetrüger zu identifizieren und ihnen das Handwerk zu legen.