Spaß mit Grenzen: Auch für Narren gelten Gesetze

Köln (dpa/tmn) - Abgeschnittene Krawatten, spontane Urlaubstage oder laute Feiern: An Karneval nehmen sich manche Narren mehr raus als üblich. Doch zu sehr sollten sie nicht über die Stränge schlagen.

„In der Karnevalszeit gelten die selben rechtlichen Maßstäbe wie sonst auch“, sagte der Geschäftsführer des Kölner Anwaltvereins Thomas Haas. Zwar sei der Spielraum in der fünften Jahreszeit mitunter etwas größer. Generell gilt jedoch: „Auch Narren müssen sich an Grenzen halten.“

Beispiel Brauchtum: Zur Karnevalszeit gibt es viele verschiedene Bräuche. Einer davon ist, Männern an Weiberfastnacht die Krawatte abzuschneiden. „Allerdings gilt auch an Karneval das Recht auf Eigentum“, erklärte Haas. Das heißt: Niemand muss es hinnehmen, wenn die gute Krawatte zerschnitten wird. Allerdings müsse sich jeder auf solche Dinge einstellen. „Am besten ist es, Sie ziehen erst gar keine Krawatte an“, empfahl Haas.

Beispiel Arbeit: Auch wenn viele Beschäftigte etwa an Rosenmontag freihaben - einen generellen Anspruch darauf gibt es nicht. „Wenn der Arbeitgeber für diesen Tag Arbeit anordnet, muss man sich daran halten“, sagte Haas. Beschäftigte, die dennoch unentschuldigt fehlen, riskierten eine Abmahnung. „Im Einzelfall kann das sogar zur Kündigung führen.“

Auch wer zu viel trinkt, riskiert Probleme mit dem Chef: „Wer am nächsten Tag mit Restalkohol im Blut am Arbeitsplatz erscheint, kann möglicherweise abgemahnt werden.“ Setze sich etwa ein Busfahrer am Morgen nach einer ausgiebigen Feier ans Steuer, könne dies zu einem ernsthaften Problem führen.

Beispiel Ruhestörung: Rund um Karneval wird viel und mitunter auch lautstark gefeiert. „Die Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert das auch“, sagte Haas. In der Regel würden Anwohner nicht um 22.00 Uhr das Ordnungsamt rufen, wenn in einer Kneipe in der Nähe noch ausgelassen gefeiert wird. Dennoch sollten die Gäste Rücksicht auf die Anwohner nehmen.