Möglicher Parteiausschluss SPD-Zukunft von Altkanzler Schröder weiter offen

Der bei der SPD in Ungnade gefallene Altkanzler Gerhard Schröder muss weiter um seine Mitgliedschaft in der Partei bangen. Viele Genossen wollen ihn loswerden - die Schiedskommission in Hannover aber lässt sich mit ihrer Entscheidung Zeit.

Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder.

Foto: dpa/Peter Steffen

Im SPD-Verfahren um einen Parteiausschluss von Altkanzler Gerhard Schröder wegen dessen Nähe zu Russland gibt es noch kein Ergebnis. Die dreiköpfige Schiedskommission der SPD in der Region Hannover will sich am Freitag intern dazu beraten, nachdem am Donnerstag die Antragsteller angehört wurden, sagte der Geschäftsführer des SPD-Bezirks Hannover, Christoph Matterne. Eine Entscheidung wird im Laufe der nächsten drei Wochen getroffen - als realistisch gilt eine Verkündung in der ersten Augustwoche.

Aus der SPD waren 17 Anträge auf ein Parteiordnungsverfahren gegen Schröder eingegangen. Der 78-Jährige selbst erschien nicht zu der etwa zweieinhalbstündigen Verhandlung im Kurt-Schumacher-Haus in Hannover. Er ließ sich auch nicht durch einen Anwalt vertreten. Nach einer Entscheidung können die Beteiligten binnen zwei Wochen Berufung einlegen.

Wie der Vorsitzende der Schiedskommission, Heiger Scholz, erklärte, erhielten die Antragsteller in der Verhandlung die Möglichkeit, ihre Forderungen zu begründen. Anschließend seien diese „intensiv diskutiert“ worden. „Wir werden nun die in der Schiedsordnung vorgesehene Zeit nutzen, um zu einer abschließenden Entscheidung zu kommen.“

Der frühere Bundeskanzler steht seit Jahren wegen seiner Verbindungen nach Russland und seines engen Drahts zu Russlands Präsident Wladimir Putin in der Kritik. Auch nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar hat sich Schröder nach Auffassung vieler Parteigenossen bisher nicht ausreichend von Russland distanziert.

Die rechtlichen Hürden für eine Parteistrafe oder gar einen Ausschluss sind allerdings sehr hoch. Ein Ausschluss Schröders aus der SPD wird daher parteiintern als unwahrscheinlich eingeschätzt.

Sollte die Schiedskommission zu dem Schluss kommen, dass Schröder der Partei schweren Schaden zugefügt hat, wären auch eine Rüge oder ein zeitweiliges Ruhen der Mitgliedsrechte als Parteistrafen möglich.

Erst vor wenigen Tagen hatte Schröder verlauten lassen, er wolle seinen Draht zu Putin weiter aufrechterhalten, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete. „Ich werde meine Gesprächsmöglichkeiten mit Präsident Putin nicht aufgeben“, sagte der Altkanzler demnach. Dem Bericht zufolge erklärte Schröder, er glaube nicht an eine militärische Lösung in der Ukraine. Es sei fragwürdig, sich auf die Lieferung von Waffen zu konzentrieren. „Der Krieg ist nur durch diplomatische Verhandlungen zu beenden“, wurde er zitiert.

Der Parteiführung der SPD sind derlei Äußerungen, die den Angriff auf die Ukraine nicht eindeutig verurteilen, ein Dorn im Auge. Parteichefin Saskia Esken hatte Schröder schon im April einen Austritt aus der SPD nahegelegt. Eskens Stellvertreter Thomas Kutschaty sagte nun der „Rheinischen Post“: „Ein Ex-Bundeskanzler, der im begründeten Verdacht steht, käuflich von einem Kriegstreiber zu sein, schadet sich selbst, seiner Partei und unserer Demokratie.“

Zuvor hatte auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) betont, ihm gingen Schröders Äußerungen über den Ukraine-Krieg nicht weit genug. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Gerhard Schröder hat sich leider bis heute nicht mit der notwendigen Klarheit gegen den brutalen, durch nichts gerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ausgesprochen. Das bedauere ich persönlich sehr.“

Die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover ist für das Parteiordnungsverfahren zuständig, weil Schröder Mitglied des dazu gehörenden SPD-Ortsvereins Oststadt-Zoo ist. Nach dem Unterbezirk sind bis zu zwei weitere Instanzen möglich: der SPD-Bezirk Hannover sowie die SPD-Bundesschiedskommission.

(dpa)